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Beneficium (deu)

Beneficium: Wörtlich „die Guttat“, „das Verdienst“, vor allem aber „die Wohltat.

Im Unterschied zu gratia, der kontinuierlich erbrachten Wohltat, steht beneficium für einen einzeln erbrachten Akt. Beneficium findet bereits im römischen Recht in zahlreichen Kontexten Verwendung, wurde jedoch zu keiner Zeit genauer definiert und konnte neben dem Wohlwollen auch den durch dieses erlangten Vorteil bezeichnen. Im frühen Mittelalter blieb die grundsätzliche Bedeutung von beneficium, in unterschiedlichsten Zusammenhängen verwendet, im Sinne von Wohltat oder Gefallen erhalten. In der fränkischen Welt trat beneficium ab dem 7. Jahrhundert zunehmend in Verbindung mit precarium auf und entwickelte sich in der Folge zum terminus technicus für die zeitlich befristete Landleihe zum Nießbrauch. Im 11.-12. Jahrhundert wurde das beneficium durch die Verbindung mit der Vasallität und der Festlegung von Dienstverpflichtungen gegenüber dem Landleiher zum Lehen. Seit dem 11. Jahrhundert in diesem Kontext synonym zu feodum verwendet, wurde es von diesem im 12. Jahrhundert weitgehend ersetzt. Bezeichnete beneficium im christlich-kirchlichen Bereich typischerweise die gute Tat, verbunden mit der Hoffnung auf spirituelle Belohnung, so entwickelte sich auch hier seit dem frühen Mittelalter eine parallele Bedeutung als materielle Unterstützung für Kleriker, also die leihweise Ausstattung derselben mit Kirchenbesitz.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Beneficium", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.beneficium.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-20)