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Cautio (deu)

Cautio: Schuldverschreibung, Sicherstellung, schriftliches Leistungsversprechen.

Im spätantiken römischen Recht löste die cautio als Schuldschein im Westen des Reiches die Stipulationsurkunde ab. Die cautio enthielt zumeist Angaben über den Empfang des Darlehens, die Gewährung eines Pfandes, die Verpflichtung zur Rückzahlung nach einer bestimmten Frist nebst einer Klausel, nach dieser Rückzahlung die cautio zurückzugeben, sowie ein Versprechen, bei Verzug eine Strafe, häufig das duplum (die doppelte Summe), zu zahlen. Handelte es sich bei der Schuld nicht um ein Darlehen, wurde darüber hinaus auch der Schuldgrund genannt. Die cautio diente als Beweismittel und sollte die Eintreibung der Schuld nach Ablauf der vereinbarten Frist erleichtern.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Cautio", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.cautio.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-03)