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Vir venerabilis (deu)

Vir venerabilis: wörtlichehrwürdiger Mann“.

Seit der Spätantike war der Ehrentitel des vir venerabilis in erster Linie Bischöfen vorbehalten. Spätestens seit dem Ende des 6. Jahrhunderts erhielten auch Äbte diese Titulatur. In den merowingischen Königsurkunden zeigt sich die Tendenz nur den Abt auf diese Weise zu bezeichnen, während der Bischof in der Regel mit dem Ehrentitel vir apostolicus versehen wird. In wenigen Ausnahmefällen werden auch Diakone oder Kleriker als viri venerabiles bezeichnet, jedoch stehen die jeweiligen Personen, sofern dies nachzuvollziehen ist, stets in Verbindung zu Abbatiat oder Bischofsamt. In der Folgezeit scheint sich die Verwendung der Titulatur für Äbte und Bischöfe durchgesetzt zu haben. Die Verwendung des adjektivischen Epithetons venerabilis, das seit der Spätantike ähnlich wie sanctus („heilig“) als Ausdruck der Ehrerweisung für Geistliche jeden Ranges und auch für Weltliche (z.B. für den Kaiser) gebraucht wurde, ist von dieser Titulatur abzugrenzen. In der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts wird der Gebrauch des Zusatzes vir aufgegeben.

AM

Empfohlene Zitierweise:

Mueller, Alexander, "Vir venerabilis", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.vir_venerabilis.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-23)