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Lex Romana (deu)

Lex Romana: Das römische Recht.

Römisches Recht blieb auch nach dem Untergang des weströmischen Reiches in vielen Facetten, in Form des kodifizierten Reichsrechts, Provinzialrechts oder der Jurisprudenz, maßgeblich. Die romanischen Teile der Bevölkerung wie auch die Kirche blieben ihm unterworfen. Römisches Recht wirkte (in unterschiedlichem Maße) in die verschiedenen Leges hinein und blieb prägend für das Kirchenrecht. Prinzipien des römischen Rechts wirkten vor allem auch im privatrechtlichen Bereich fort, wobei dessen juristische Kategorien im Laufe der Zeit einem Wandlungsprozess unterworfen sein konnten.

Grundlegend für die Tradierung römischen Rechts war die Kodifizierung der seit Konstantin dem Großen († 337) erlassenen kaiserlichen constitutiones im Jahr 438 unter Theodosius II. im Codex Theodosianus. Der Codex wurde in der Folgezeit um weitere Novellen, vor allem der Kaiser Theodosius II. und Valentian III. († 455), ergänzt. Neben dem Codex Theodosianus existierten eine Vielzahl weiterer, nicht kodifizierter Gesetze, Rechtssammlungen (wie dem Codex Gregorianus, dem Codex Hermogenianus oder den Constitutiones Simondianae) und Rechtsliteratur (wie den Pauli Sententiae oder den Institutionen des Gaius). Gemeinsam bildeten sie die Quellen für die in den Nachfolgereichen entstehenden Leges, so der Lex Romana Burgundionum, die sich neben der Lex Burgundionum auch stark auf römisches Recht stützte.

Die größte Wirkungsmacht für das frühe Mittelalter entwickelte jedoch die 506 unter Alarich II. zusammengestellte Lex Romana Visigothorum (auch Breviarium Alarici. Das Breviarium war umfassend angelegt und sollte das vorangegangene Recht aktualisieren und ersetzen. Aufgenommen wurde eine Auswahl von Texten aus dem Codex Theodosianus (vor allem Bücher I-V zum Privatrecht, verzichtet wurde demgegenüber auf die Regelungen zur römischen Armee, zur Organisation des sozialen Lebens in den Metropolen, zu Abläufen der Verwaltung und zum Steuerrecht), dem Codex Gregorianus, dem Codex Hermogenianus, den Novellen der späteren Kaiser sowie Auszüge aus dem liber Gaii, den Pauli Sententiae und ein Fragment der Responsa Papians. Gegenüber dem bestehenden Recht wurden dabei nur minimale Korrekturen vorgenommen. Alle Texte mit Ausnahme des liber Gaii wurden dabei mit einem erklärenden Kommentar (interpretatio) versehen. Das Breviar wurde bis ins 10. Jahrhundert wiederholt zusammengefasst; die knappen Zusammenfassungen beziehen sich dabei allerdings zumeist auf die interpretatio und nicht auf den eigentlichen Gesetzestext. In ihnen wurde das Recht des Breviars an ihre soziale Lebenswelt angepasst, veraltetes Recht aber nicht ausgeschieden, sondern tradiert. Das ob ihrer Form und ihres Umfangs bedeutendste Beispiel stellt dabei die auch als Epitome Sancti Galli bekannte, wohl Anfang des 8. Jahrhunderts entstandene Lex Romana Curiensis dar, in die nun auch fränkische Rechtstermini Eingang fanden.

Wenig Beachtung im Westen fand vor dem 11. Jahrhundert, obwohl bekannt, die Gesetzgebung Kaiser Justinians († 565. Dieser nahm das Projekt Theodosius II. in vereinfachter Form wieder auf. Auf Grundlage des Codex Gregorianus, des Codex Hermogenianus, des Codex Theodosianus und der seither im Osten erlassenen Novellen wurde der Codex Justinianus geschaffen, der dieses ältere Recht ordnete, vereinfachte, korrigierte und ergänzte. Daneben entstanden aus der Zusammenschau der juristischen Literatur die Digesten, bestehend aus immer wieder ergänzten und veränderten Exzerpten aus derselben, die wohl eher für die juristische Ausbildung als für den Gebrauch vor Gericht gedacht waren. Zur Lehre waren wohl auch die Institutiones Justinians gedacht, eine Kompilation aus verschiedenen Einführungswerken und den Digesten. Weitere, später erlassene Novellen wurden nur noch privat gesammelt. Codex Justinianus, Digesten, Institutiones und Novellen wurden seit dem 13. Jahrhundert als Corpus Iuris Civilis bezeichnet. Stärker im Westen rezipiert wurden lediglich die Epitome Juliani, eine Zusammenfassung von 124 Novellen Justinians. Verarbeitung fanden sie unter anderem in der Lex Romana canonice compta, einer überwiegend kirchenrechtlichen Sammlung aus dem letzten Viertel des 9. Jahrhunderts.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Lex Romana", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2022-06-20), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.lex_romana.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-26)