München BSB clm 4650 (M4)
Manuscript comparison
Bei der Handschrift sind mehrere Lagen vertauscht. Ursprünglich Reihenfolge war fol. 1-23, 32-39, 24-31, 56-71, 40-55, 80-85, 72-79. Die ursprüngliche Blattreihenfolge ist bei den entsprechenden Formeln mit * in [ ] angegeben.
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15v-16r 33r 33v-34v 34v-35r 35r 35r-35v 35v-36r 36r-37r 37r-37v 37v-38v 38v-39r 39r 39r-24r 24r-24v 24v-25v 25v-26r 26r-26v 26v-27r 27r-28r 28r-28v 29r-30r 30r-31r 31r-31v 31v-56r 56r-57r 57r-57v 57v-58v 58v-60v 60v-61v 61v-63r-
fol.15v-16r : Marculf II,7
Verfügung von Todes wegen zwischen Eheleuten
Verfügung von Todes wegen, mittels welcher sich ein sohnloses Ehepaar gegenseitig im Todesfall mit dem Nießbrauch für allen Besitz beschenkt und sich das Recht einräumt, Freilassungen und Schenkungen an die Kirche vorzunehmen.
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fol.33r[Bindefehler fol. 33 ursp. fol. 25]: Formula Marculfina aevi Karolini 1 [Salzburger Formelmaterial]
Schreiben an einen Bischof
oder einen Abtoder einen GrafenSchreiben eines Klosters an einen Bischof [
oder einen Abtoder einen Grafen] mit Bitten um die Unterstützung in einer bestimmten Angelegenheit und die Überlassung eines Waldstückes. -
fol.33v[Bindefehler fol. 33 ursp. fol. 25]-34v[Bindefehler fol. 34 ursp. fol. 26]: Formula Marculfina aevi Karolini 2 [Salzburger Formelmaterial]
Mahnschreiben an ein Kloster
Schreiben an ein Kloster mit der Mahnung, bestimmte Aufträge zu erfüllen.
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fol.34v[Bindefehler fol. 34 ursp. fol. 26]-35r[Bindefehler fol. 35 ursp. fol. 27]: Formula Marculfina aevi Karolini 3 [Salzburger Formelmaterial]
Bittschreiben für einen Geflohenen
Schreiben eines Klosters an einen Bischof
oder einen Abt mit der Bitte, einem wegen einer bestimmten Angelegenheit zu ihnen geflohenen Mann zu verzeihen. -
fol.35r[Bindefehler fol. 35 ursp. fol. 27]: Formula Marculfina aevi Karolini 4 [Salzburger Formelmaterial]
Bittschreiben eines Grafen
Schreiben eines Grafen an einen anderen mit der Bitte, in der Angelegenheit eines bestimmten Mannes zu ermitteln und diesem die daraus resultierenden Abgaben zu erlassen.
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fol.35r[Bindefehler fol. 35 ursp. fol. 27]-35v[Bindefehler fol. 35 ursp. fol. 27]: Formula Marculfina aevi Karolini 5 [Salzburger Formelmaterial]
Antwortschreiben an einen Grafen
Schreiben an einen Grafen mit der Bestätigung, dessen Bitte bezüglich einer bestimmten Angelegenheit zu erfüllen.
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fol.35v[Bindefehler fol. 35 ursp. fol. 27]-36r[Bindefehler fol. 36 ursp. fol. 28]: Formula Marculfina aevi Karolini 6 [Salzburger Formelmaterial]
Bittschreiben für einen Geflohenen
Schreiben [eines Bischofs] an einen Bischof mit der Bitte, einem wegen einer bestimmten Angelegenheit zu ihm geflohenen Mann die Strafe zu erlassen.
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fol.36r[Bindefehler fol. 36 ursp. fol. 28]-37r[Bindefehler fol. 37 ursp. fol. 29]: Formula Marculfina aevi Karolini 7 [Salzburger Formelmaterial]
Antwortschreiben an einen Bischof
Schreiben eines Bischofs an einen anderen mit der Bestätigung, dessen Bitte bezüglich einer bestimmten Angelegenheit erfüllt zu haben.
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fol.37r-37v [fol. *29r-*29v]: Marculf II,47
Empfehlungsschreiben an einen Abt
Empfehlungsschreiben eines Abtes an einen anderen Abt mit der Bitte, die das Schreiben überbringenden Boten zu unterstützen.
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fol.37v-38v [fol. *29v-*30v]: Marculf Ergänzungen 3,3
Grußschreiben eines Bischofs an einen Hausmeier
Grußschreiben eines Bischofs an einen Hausmeier mit Verweis auf mit dem Schreiben übersandte Geschenke.
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fol.38v[Bindefehler fol. 38 ursp. fol. 30]-39r[Bindefehler fol. 39 ursp. fol. 31]: Formula Marculfina aevi Karolini 10 [Salzburger Formelmaterial]
Anempfehlungsschreiben an eine Äbtissin
Schreiben an eine Äbtissin, mit welchem sich der Absender dieser anempfiehlt.
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fol.39r [fol. *31r]: Marculf Ergänzungen 3,4
Grußschreiben eines Bischofs an seine Mutter oder an seine Schwester
Grußschreiben eines Bischofs an seine Mutter
oder an seine Schwester mit Verweis auf mit dem Schreiben übersandte Geschenke. -
fol.39r-fol.39v + 24r [fol. *31r-*32r]: Marculf I,7
Bittschreiben an den König bezüglich der Bestimmung eines neuen Bischofs
Bittschreiben der Bürger einer
commune an den König zur Einsetzung einer bestimmten Person als Bischof. -
fol.24r-24v [fol. *32r-*32v]: Marculf I,6
Königliche Anweisung an einen Bischof zur Bischofsweihe
Königliche Anweisung an einen Bischof zur Weihe, gemeinsam mit anderen Bischöfen, eines neuen, vom König bestimmten Bischofs.
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fol.24v-25v [fol. *32v-*33v]: Marculf Ergänzungen 3,5
Einsetzung eines Bischofs durch den König
Einsetzung einer Person, welche die Leitung einer Stadt inne hatte, als Bischof einer anderen Stadt durch den König.
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fol.25v-26r [fol. *33v-*34r]: Marculf I,10
Antwortschreiben eines Königs an einen anderen König
Antwortschreiben eines Königs an einen anderen König mit Versicherung der guten Behandlung der das Schreiben des letzteren überbringenden Gesandtschaft sowie Verweis auf weitere Antworten durch ebendiese.
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fol.26r-26v [fol. *34r-*34v]: Marculf I,29
Königliche Anordnung in einer Klage wegen Straßenraub
Königliche Anordnung an einen Getreuen auf Klage einer Person wegen Straßenraubs, diese zu Entschädigen oder am Hof Stellung zu nehmen.
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fol.26v-27r [fol. *34v-*35r]: Marculf I,34
Bericht an einen König über einen Dokumentverlust mit Bitte um Eigentumsbestätigung
Bericht von Bewohnern eines Gaus an einen König und einen Hausmeier über den Verlust der Besitztitel einer Person, verbunden mit der Bitte, den Besitz dieser Person zu bestätigen.
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fol.27r-28r [fol. *35r-*36r]: Marculf I,11
Königliche Anweisung zur Bereitstellung von Versorgungsgütern
Königliche Anweisung an alle Amtsträger zur Bereitstellung bestimmter Transportmittel und bestimmter Mengen Proviant an bestimmten Orten für eine Gesandtschaft.
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fol.28r[Bindefehler fol. 28 ursp. fol. 36]-28v[Bindefehler fol. 28 ursp. fol. 36]: Formula Marculfina aevi Karolini 21 [Salzburger Formelmaterial]
Schreiben eines Bischofs an einen Pfalzgrafen wegen verschiedener Rechtsangelegenheiten
Schreiben eines Bischofs an einen Pfalzgrafen mit der Bitte, in einer bestimmten Rechtsangelegenheit zugunsten einer Kirche
oder eines Klosters zu ermitteln und auch andere Fälle, die durch den Bischof nicht entschieden werden können, zu übernehmen. -
fol.29r-30r [fol. *37r-*38r]: Marculf I,33
Königliche Bestätigung des Eigentums nach Dokumentverlust
Königliche Bestätigung des Eigentums einer Person nach Verlust aller Besitztitel, bezeugt durch einen schriftlichen Bericht von Männern guten Leumunds.
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fol.30r-31r [fol. *38r-*39r]: Marculf I,14
Übertragung von Grundeigentum durch einen König
Übertragung von Grundeigentum (mit unterschiedlichen Arengen für Laien und kirchliche Institutionen) durch einen König an einen Mann unter Gewährung von Immunität und Introitusverbot für
iudices zur Eintreibung desfredus . -
fol.31r-31v [fol. *39r-*39v]: Marculf I,15
Übertragung von Grundeigentum durch einen König
Übertragung von Grundeigentum durch einen König an eine kirchliche Institution.
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fol.31v + 56r [fol. *39v-*40r]: Marculf I,16
Königliche Bestätigung von Grundeigentum und Immunität für einen Bischof
Königliche Bestätigung des Eigentums einer Kirche an einem Landgut mit Immunität und Introitusverbot für
iudices zur Erhebung desfredus, ausgestellt auf Bitten eines Bischofs und Vorlage einer Königsurkunde. -
fol.56r-57r [fol. *40r-*41r]: Marculf I,17
Königliche Bestätigung von Grundeigentum und Immunität für einen
vir illuster Königliche Bestätigung des Eigentums desselben an einem Landgut mit Immunität und Introitusverbot für
iudices zur Erhebung desfredus, ausgestellt auf Bitten einesvir illuster und Vorlage einer Königsurkunde. -
fol.57r-57v [fol. *41r-*41v]: Marculf I,22
Freilassung durch Schatzwurf vor dem König
Königliche Bestätigung der Freilassung eines Sklaven durch einen
vir apostolicus oder einenvir illuster , erfolgt gemäßLex Salica mittels Schatzwurf vor einem König. -
fol.57v-58v [fol. *41v-*42v]: Marculf Ergänzungen 3,2
Königliche Bestätigung eines Kaufvertrages
Königliche Bestätigung eines zwischen zwei Personen abgeschlossenen Verkaufes von Grundeigentum nach Zusicherung der Währschaftsübernahme durch den Verkäufer.
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fol.58v-60v [fol. *42v-*44v]: Marculf I,2
Königliches Immunitätsprivileg mit Introitusverbot und Bestätigung eines Bischofsprivilegs für ein Kloster
Königliches Immunitätsprivileg für ein neugegründetes Kloster, in welchem diesem (1) ein bischöfliches Privileg mit Exemption des Klosterbesitzes von bischöflicher Gewalt und generellem Introitusverbot, ausgenommen solcher auf Einladung hin erfolgenden, bestätigt und (2) ein Introitusverbot für alle öffentlichen Amtsträger für Fälle der Rechtsanhörung oder Erhebung von Abgaben erlassen sowie (3) diesem der
fredus und die Einkünfte desfiscus zur Beleuchtung des Klosters und zum Unterhalt der Mönche übertragen werden. -
fol.60v-61v [fol. *44v-*45v]: Marculf I,3
Königliches Immunitätsprivileg mit Introitusverbot für eine Kirche
Königliches Immunitätsprivileg für eine Kirche auf Bitten eines Bischofs, in welchem (1) ein Introitusverbot für alle öffentlichen Amtsträger für Fälle der Rechtsanhörung oder Erhebung von Abgaben sowie ein Verbot zur Unterkunfts-, Verpflegungs- oder Bürgennahme verhängt wird und (2) die Einkünfte des dortigen
fiscus der besagten Kirche zu ihrer Beleuchtung übertragen werden. -
fol.61v-63r [fol. *45v-*47r]: Marculf I,4
Königliche Bestätigung eines königlichen Immunitätsprivilegs für eine Kirche
Königliche Bestätigung eines königlichen Immunitätsprivilegs für eine Kirche auf Bitten eines Bischofs mit (1) Introitusverbot für alle Amtsträger für Fälle der Rechtsanhörung oder Erhebung von Abgaben sowie einem Verbot zur Unterkunfts-, Verpflegungs- oder Bürgennahme und (2) Übertragung der Einkünfte des dortigen
fiscus an dieselbe zu ihrer Beleuchtung.