Allodium: Zusammengesetzt aus dem germanischen al (voll) und ôd (Besitz oder besitzen) steht das allodium in seiner Grundbedeutung für den volleigenen Besitz1
Erstmals in der Lex Salica belegt, findet der Begriff allodium in den Quellen des 7. und 8. Jahrhunderts bereits weite Verbreitung2
HL