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Regnum (deu)

Regnum: die Königsherrschaft, das Königtum, das Reich, das Königreich.

In der römischen Zeit bezeichnete regnum zunächst ein Staatswesen, das von einem König regiert wurde. Davon ausgehend findet sich in dieser Zeit gelegentlich auch die abwertend gebrauchte Verwendung im Sinne von Tyrannenherrschaft. In der Spätantike weitete sich das Bedeutungsspektrum von regnum, das nun synonym zu res publica und imperium verwendet werden und damit sowohl „Reich“ als auch „Herrschaft“ bedeuten konnte. Zugleich ging regnum eine Verbindung zu gens und populus ein und gewann damit einen ethnischen Aspekt. Diese verschiedenen Bedeutungsebenen finden sich auch in fränkischer Zeit. Hier konnte regnum, unabhängig vom Titel des Herrschers, ein „Reich“ bezeichnen, etwa das fränkische Reich, aber auch dazu gehörende Teilreiche, Regionen und Gebiete. Gentile Bezüge waren möglich, häufiger jedoch solche auf einen Raum und zumeist auf eine Person, ohne dass Herrscher und Reich dabei als identisch verstanden wurden. Neben einem Herrschaftsraum konnte regnum auch die Herrschaft selbst bezeichnen, ihre materiellen Grundlagen oder die Gemeinschaft von Menschen, aus denen das Reich selbst bestand und die an der Herrschaft Teil hatten.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Regnum", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2023-10-10), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.regnum.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-26)