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Curator (deu)

Curator: Erstmals im letzten Drittel des 1. Jahrhunderts n. Chr. nachweisbar, handelte es sich beim curator rei publicae anfänglich um einen durch den Kaiser eingesetzten Beamten senatorischen oder ritterlichen Standes mit der Aufgabe, vorrübergehend die städtische Finanz- und Besitzverwaltung in einzelnen Städten zu kontrollieren. Bis zum frühen 4. Jahrhundert verstetigte sich das Amt. Zugleich übernahmen die städtischen Versammlungen die Wahl des curator rei publicae, der sich nun aus dem Kreis jener Personen rekrutierte, welche die städtische Ämterlaufbahn bereits vollständig absolviert hatten. Ab Mitte des 4. Jahrhunderts verlor der curator rei publicae gegenüber dem neuen Amt des defensor civitatis an Bedeutung.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Curator", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.curator.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-20)