Curator: Erstmals im letzten Drittel des 1. Jahrhunderts n. Chr. nachweisbar, handelte es sich beim curator rei publicae anfänglich um einen durch den Kaiser eingesetzten Beamten senatorischen oder ritterlichen Standes mit der Aufgabe, vorrübergehend die städtische Finanz- und Besitzverwaltung in einzelnen Städten zu kontrollieren1
HL