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Placitum (deu)

Placitum: (Gerichts-)Termin, Versammlung, Gerichtsversammlung.

Im spätantiken Gebrauch bezeichnete placitum zumeist ein Urteil oder eine Übereinkunft, konnte bis zum Ende des 8. Jahrhunderts allerdings auch in der Bedeutung von (Gerichts-)Termin oder der Frist bis zu einem bestimmten Termin verwendet werden. Zugleich entwickelte sich placitum zur häufigsten Bezeichnung für öffentliche Versammlungen jeglicher Art, auf denen Beschlüsse gefasst wurden oder Gericht gehalten wurde und konnte somit sowohl eine vom König einberufene Versammlung ohne Gerichtscharakter als auch einen Gerichtstermin im engeren Sinn bezeichnen. Im Anschluss daran findet sich placitum ebenfalls als Bezeichnung für die auf solchen Versammlungen gefassten Beschlüsse. In nachkarolingischer Zeit scheint placitum das für Gerichtsversammlungen unter Vorsitz eines Grafen verwendete mallum abzulösen. Im Zuge dieser Entwicklung entstand auch die Bezeichnung placitum für Urkunden, die (königs-)gerichtliche Verfahren dokumentieren.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Placitum", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2023-10-10), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.placitum.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-23)