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Comes palatinus (deu)

Comes palatinus: Pfalzgraf.

Der fränkische Pfalzgraf geht möglicherweise auf den spätantiken comes domesticorum oder comes et quaestor nostri palatii zurück. Früheste Belege für den comes palatinus finden sich für das Ende des 6. Jahrhunderts. Er gehörte zu den herausragenden Amtsträgern am Königshof, ohne dass mit seinem Amt feste Aufgaben verbunden gewesen zu sein scheinen. In der Karolingerzeit nahm der Pfalzgraf eine Mittlerposition zwischen Großen und König ein und übte Gerichtstätigkeit am Königshof aus. Unter Ludwig dem Frommen lassen sich erstmals, neben dem Pfalzgrafen am Hof, auch Pfalzgrafen, die offenbar in bestimmten Regionen missatische Funktionen ausübten, feststellen. Während das Amt des Pfalzgrafen am Hof Ende des 9. Jahrhunderts zu erlöschen scheint, entwickelte sich aus diesem Typ unter den Ottonen ein neuer Pfalzgrafentyp.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Comes palatinus", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.comes_palatinus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)