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Stipulatio (deu)

Stipulatio: nach Isidor von Sevilla „Versprechen“ oder „Gelöbnis“.

In der römischen Antike bezeichnete die stipulatio ein streng formales Rechtsgeschäft. Dieses beruhte zunächst auf einem mündlichen, an Frage- und Antwortform gebundenem Leistungsversprechen, bei welchem eine Partei gegenüber einer anderen eine Verpflichtung einging. Auf diesen Verbalvertrag wird in lateinischen Urkunden des 2.-3. Jahrhunderts durch eine entsprechende Stipulationsformel verwiesen. Die Formel ist zumeist abstrakt formuliert und nennt den Stipulationszweck nicht. Während der rechtskonstituierende Gehalt der Formel bestehen blieb, verschwindet in der Folge die Notwendigkeit, die Stipulation tatsächlich mündlich zu vollziehen. Bis zum Ende des 9. Jahrhunderts findet sich die spätantike Stipulationsformel zumeist in der Form cum stipulatione subnixa weit verbreitet in den Poenformeln fränkischer Urkunden. Das Verständnis für die Herkunft der stipulatio scheint jedoch im Laufe der Zeit verschwunden und nur ein geringes Bewusstsein für die Verbindung mit dem römischen Vertragswesen erhalten geblieben zu sein. Es scheint, dass die Formel zur Stärkung von Autorität und Sicherheit der ausgestellten Urkunden weiterverwendet wurde. In manchen Fällen kann sie zudem auf die Unterzeichnung durch den Aussteller oder der Zeugen hindeuten. Nach dem 11. Jahrhundert erscheint stipulatio nach wie vor häufig in den Schlussklauseln der Urkunden, weißt jedoch keinen erkennbaren Bezug zur alten Formel cum stipulatione subnixa mehr auf. Im 12.-13. Jahrhundert scheint stipulatio in der Bedeutung von Versprechen oder Verpflichtung gebraucht worden zu sein.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Stipulatio", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.stipulatio.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-11-21)