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Compositio (deu)

Compositio: Buße, Wiedergutmachung.

Im spätantiken römischen Recht verschwammen die Grenzen zwischen Schadensersatz und Bußzahlung. Ursprünglich als poena oder damnum bezeichnet, setzten sich seit dem 5. Jahrhundert für diese die Bezeichnungen sanctio und compositio durch. In den frühmittelalterlichen Rechtsquellen scheint der Begriff der compositio dann in einer erweiterten Bedeutung verwendet worden zu sein. Die compositio beschrieb nun eine gerichtlich oder außergerichtlich herbeigeführte Einigung zwischen Täter- und Opferseite, die eine zu leistende Sühnezahlung (Unrechtsausgleich) festlegte und den durch die Schädigung ausgelösten Konflikt beilegte (Befriedungsfunktion. Im Zentrum dieser Zahlung stand die Entschädigung des Geschädigten. Mit ihrer Ableistung galten die zugefügten Beeinträchtigen als wiedergutgemacht. Zugleich konnte der mit der compositio geleisteten Zahlung aber auch eine Straffunktion innewohnen.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Compositio", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.compositio.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-23)