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Affatomia, adfathimire (deu)

Affatomia (v. adfathimire): Erbeinsetzung, Affatomie. Germanolatinismus, zurückgehend auf *atfaþamian „umarmen“.

Bei der Affatomie handelt es sich um einen fränkischen Rechtsterminus, der einen Vorgang bezeichnet, der es kinderlosen Personen ermöglichte, ihre Güter anderen Personen als ihren gesetzlichen Erben zu vermachen. Von der Forschung wird die Affatomie häufig als Adoption oder adoptionsähnliches Verfahren bezeichnet, doch scheint das Verfahren keine familiäre Beziehung herzustellen, sondern vermögensrechtlich verankert zu sein. So stellt die Lex Ribuaria 50 die Affatomie gleichberechtigt neben die Adoption, während auch die Formeln zwischen Adoption und Affatomie unterscheiden.

HL

Suggested Citation Form:

Lößlein, Horst, "Affatomia, adfathimire", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2025-08-26), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.affatomia.deu001/passage/all] (Accessed on: 2025-11-12)