Mancipium: ursprünglich das Ergreifen einer Sache mit der Hand in Gegenwart von Zeugen, um das Eigentumsrecht an dieser Sache zu erwerben1
Im klassischen Latein wurde mancipia als geschlechtsneutrale Bezeichnung für Sklaven allgemein gebraucht2
HL
Mancipium: ursprünglich das Ergreifen einer Sache mit der Hand in Gegenwart von Zeugen, um das Eigentumsrecht an dieser Sache zu erwerben1
Im klassischen Latein wurde mancipia als geschlechtsneutrale Bezeichnung für Sklaven allgemein gebraucht2
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