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Mancipium (deu)

Mancipium: ursprünglich das Ergreifen einer Sache mit der Hand in Gegenwart von Zeugen, um das Eigentumsrecht an dieser Sache zu erwerben. Im frühen Mittelalter als Plural mancipia Sammelbegriff für Dinge, insbesondere Unfreie beiderlei Geschlechts.

Im klassischen Latein wurde mancipia als geschlechtsneutrale Bezeichnung für Sklaven allgemein gebraucht, im spätantiken römischen Recht hingegen einschränkend als Bezeichnung für im Krieg gefangenen Feinde, die verkauft werden konnten. Im frühen Mittelalter beschrieb mancipia im Kontext von Eigentumsfragen zumeist Dinge, die sich im Besitz einer Person befanden. Bei Themen wie Flucht oder Grundeigentum wurde mancipium äquivalent zu colonus und servus verwendet und bezeichnete damit zu einem Grundbesitz gehörende halb- oder unfreie Personen. Noch im 9. Jahrhundert weit verbreitet, findet sich mancipium ab der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts nicht mehr in den Quellen.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Mancipium", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.mancipium.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-25)