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Paris BnF Lat. 2123 (P3)

Manuscript comparison

Bei der Handschrift sind zwei Lagen vertauscht. Ursprünglich Reihenfolge war fol. 1-142, 147-150, 143-145, 151-153. Die ursprüngliche Blattreihenfolge ist bei den entsprechenden Formeln mit * in [ ] angegeben.

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  • fol.105va-106rb: Marculf Praefatio

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  • fol.106rb-108ra: Flavigny Capitulatio P3

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  • fol.108ra-108rb: Flavigny Pa 1

    Schreiben der Kaiserin Helena an Kaiser Konstantin

    Schreiben der Kaiserin Helena an ihren Sohn, Kaiser Konstantin (den Großen), mit dem Versuch, diesen zu bekehren.

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  • fol.108rb-108va: Flavigny Pa 2

    Schreiben Kaiser Konstantins an Kaiserin Helena

    Schreiben des Kaisers Konstantin (des Großen) an seine Mutter, Kaiserin Helena, mit der Ankündigung, einen jüdischen und einen christlichen Priester zum Wettstreit geladen zu haben und sich wie auch das Reich zum Glauben des Siegers zu bekehren.

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  • fol.108va-109ra: Flavigny Pa 3

    Schreiben des Kaisers Constantius an Bischof Athanasius

    Schreiben des Kaisers Constantius (II.) an Bischof Athanasius mit der Einladung zu einer Audienz und der Bekanntmachung der Wiedereinsetzung des bislang exilierten Empfängers als Bischof (von Alexandria).

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  • fol.109ra-109va: Flavigny Pa 4

    Schreiben des Bischofs Julius an das Volk von Alexandria

    Schreiben des Bischofs Julius (von Rom) an das Volk von Alexandria mit Glückwünschen zur Wiedereinsetzung des Athanasius als Bischof der Stadt.

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  • fol.109va-109vb: Flavigny Pa 5

    Schreiben des Kaisers Valentinians an die Bischöfe

    Schreiben des Kaisers Valentinian (I.) an die Bischöfe, in welchem er diesen die höchste Autorität für die Wahl neuer Bischöfe zuspricht.

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  • fol.109vb-110va: Tours 1

    Schenkung eines Landguts an die Kirche des heiligen Martin mit Rückleihe

    Schenkung eines Landguts durch eine Person an die Kirche des heiligen Martin unter der Bedingung der sofortigen Rückleihe desselben als beneficium bis zum Lebensende des Schenkers, mit verschiedenen Arengen.

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  • fol.110va-111ra: Flavigny Pa+Ko 1

    Schenkung von Landgütern an eine Kirche

    Schenkung von Landgütern durch eine Person an eine Kirche.

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  • fol.111ra-112ra: Flavigny Pa+Ko 2

    Testament eines Mannes

    Testament eines Mannes, gemäß Gesetz in die gesta municipalia inseriert, aufbewahrt in den Archiven einer Kirche, mittels welchem festgelegt wird, dass (1) einer bestimmten Kirche bestimmte Güter vermacht werden, (2) bestimmten Freigelassenen bestimmte Güter vermacht werden, die nach deren Tod an dieselbe Kirche fallen sollen, deren Schutz sie unterstehen, (3) alle auf den vermachten Gütern lebenden Freigelassenen weder den Schutz dieser Kirche verlassen können, noch ihnen vom Testator übertragene Güter weggeben dürfen, (4) einem bestimmten Kloster weitere bestimmte Güter und mobilia vermacht werden, (5) bestimmte Güter dem den Erben zukommenden falcidischen Pflichtteil ausmachen, (6) alle weiteren, im Testament nicht aufgeführten Güter an eine bestimmte Kirche fallen sollen.

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  • fol.112rb-112va: Flavigny Pa+Ko 3

    Mandat zur Eintragung einer Schenkung

    Mandat, mittels welchem ein Mann einen anderen beauftragt, eine vom ihm gemachte Schenkung in einer bestimmten Stadt in die gesta municipalia eintragen zu lassen.

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  • fol.112va-113ra: Flavigny Pa+Ko 4

    Protokoll über die Eintragung einer Schenkung in die gesta municipalia

    Protokoll über die Eintragung einer Schenkung in die gesta municipalia einer bestimmten Stadt durch einen per Mandat beauftragten Mann.

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  • fol.113ra-113va: Tours 4

    Übertragung eines Landguts

    Übertragung eines Landguts durch eine Person an ihren Getreuen, bestätigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.113va-113vb: Tours 5

    Verkauf von Grundeigentum

    Verkauf von Grundeigentum durch einen Mann an einen anderen.

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  • fol.113vb-114rb: Tours 6

    Übertragung (oblegatio) von Grundeigentum unter sofortiger Rückleihe

    Verpflichtung von Grundeigentum durch einen Mann an einen Herrn unter sofortiger Rückleihe desselben bis an sein Lebensende, nachdem derselbe Mann dem Herrn zuvor Grundeigentum verkauft und umgehend zum Nießbrauch zurückerhalten hat.

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  • fol.114rb-114vb: Tours 7

    Prekarie gegen jährliche Abgabe

    Prekarie eines Mannes an den Leiter einer Kirche über ein von ihm gegen eine jährliche Abgabe zum jederzeit widerrufbaren Nießbrauch erhaltenes Landgut.

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  • fol.114vb: Tours 8

    Verkauf von Grundeigentum

    Verkauf eines Feldes oder Weinberges durch einen Mann an einen Anderen, vorbehaltlich von Rechten der Kirche an diesem Grund.

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  • fol.114vb-115ra: Tours 9

    Verkauf eines Sklaven

    Verkauf eines Sklaven durch einen Mann an einen anderen.

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  • fol.115ra-115rb: Tours 10

    Verkauf seiner selbst

    Selbstverkauf einer Person an einen Herrn.

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  • fol.115rb-115va: Tours 11

    Verkauf eines Findelkindes

    Verkauf eines neugeborenen Findelkindes durch eine Gruppe von Armen der Kirche des heiligen Martin an einen Mann, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.115va-115vb: Tours 12

    Freilassung in einer Kirche

    Freilassung eines Sklaven durch eine Person in einer Kirche in den Stand der römischen Bürger mit Zusicherung der freien Wahl des Schutzherrn, bekräftigt durch Männer guten Leumunds. (boni homines)

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  • fol.115vb-116ra: Tours 13

    Schuldschein über ein Darlehen gegen Pfand

    Schuldschein über ein Darlehen für welches der Schuldner dem Gläubiger bis zur Rückzahlung nach einer bestimmten Zahl von Jahren Grundeigentum mit seinen Erträgen als Pfand überlässt.

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  • fol.116ra-116va: Tours 14

    Hochzeitsgabe verschiedener Güter

    Hochzeitsgabe verschiedener Güter durch einen Mann an seine Braut, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.116va-116vb: Tours 15

    Übertragung (traditio) verschiedener Güter zur Hochzeit

    Übertragung (traditio) verschiedener Güter gemäß römischem Gesetz vor dem Hochzeitstag durch einen Mann an einen Boten in Vertretung seiner Braut.

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  • fol.116vb-117r: Tours 16

    Sühnegabe oder Übertragung einer Ortschaft an die Ehefrau nach Frauenraub

    Sühnegabe oder Übertragung einer Ortschaft durch einen Mann an seine Braut, nachdem er diese entführt und mit ihr ohne Einwilligung der Eltern die Ehe geschlossen hatte, anschließend wegen Frauenraubes belangt worden war, sich jedoch auf Vermittlung von Priestern und Männern guten Leumunds ausgesöhnt hatte.

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  • fol.117r-117rb: Tours 17

    Verfügung von Todes wegen zwischen Eheleuten

    Verfügung von Todes wegen, mittels welcher sich ein Ehepaar gegenseitig im Todesfall mit drei Vierteln des jeweiligen Eigentums beschenkt, den vierten Teil aber den rechtmäßigen Erben vorbehält, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.117va: Tours 18

    Verfügung von Todes wegen zwischen Eheleuten

    Verfügung von Todes wegen, mittels welcher sich ein Ehepaar gegenseitig im Todesfall mit Grundeigentum aus dem jeweiligen Eigentum zum Nießbrauch beschenkt, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.117va-118ra: Tours 19

    Scheidungsdokument

    Dokument über die Scheidung eines Ehepaares, mit welchem sich die Parteien gegenseitig die völlige Handlungsfreiheit sowie Freiheit von Forderungen durch den vormaligen Ehepartner zusichern.

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  • fol.118ra-118rb: Tours 20

    Mandat zur Verfolgung der Rechtsangelegenheiten

    Mandat, mittels welchem eine Frau ihren Ehemann ermächtigt, ihre Rechtsangelegenheiten zu verfolgen, und ihn beauftragt, selbiges in die gesta municipalia eintragen zu lassen, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.118rb-118va: Tours 21

    Übertragung von Grundeigentum an den Sohn oder Enkel

    Übertragung von Grundeigentum durch einen Mann an seinen Sohn oder Enkel.

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  • fol.118va-118vb: Tours 22

    Verfügung von Todes wegen zugunsten von Enkeln

    Verfügung von Todes wegen, mittels welcher ein Mann den Kindern seiner verstorbenen Tochter den Erbteil dieser Tochter zuspricht, abzüglich der diesen bereits zugefallenen Mitgift ihrer Mutter.

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  • fol.118vb: Tours 23

    Adoption eines Mannes

    Adoption eines Mannes unter Ausscheidung aus der patria potestas seines leiblichen Vaters und Einsetzung desselben Mannes als Erben durch einen Mann, unter der Bedingung der Unterstützung bis ans Lebensende.

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  • fol.119ra-119va: Tours 24

    Vormundschaftsurkunde

    Unterstellung eines Waisenkinds unter die Vormundschaft seines Onkels auf Weisung eines iudex provinciae unter Sicherung dessen Erbes, bezeugt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

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  • fol.119va-119vb: Tours 25

    Teilung eines Erbes

    Teilungsvertrag zwischen zwei Brüdern über ihr elterliches Erbe.

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  • fol.119vb-120rb: Tours 26

    Tausch von Grundeigentum

    Tausch von Grundeigentum zwischen einem vir illuster und einem vir venerabilis.

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  • fol.120rb-120vb: Tours 27

    Königliche Bestätigung der Eigentumsverhältnisse nach Dokumentverlust

    Königliche Bestätigung der Eigentumsverhältnisse eines Getreuen nach Verlust der Rechtsdokumente durch Brandstiftung auf Vorlage eines Belegschreibens ausgefertigt von Männern guten Leumunds.

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  • fol.120vb-121rb: Tours 28

    Appennis-Urkunde

    Appennis-Urkunde für einen Mann zur Sicherung seiner Eigentumsverhältnisse nach Verlust der Rechtsdokumente durch Verfaulen in der Erde, doppelt ausgefertigt nach Vorlage eines Belegschreibens der Bewohner des Gaus in der Stadt Tours, zur öffentlichen Aushängung auf dem Marktplatz sowie zur Vorlage vor dem König oder Fürsten.

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  • fol.121rb-121vb: Tours 29

    Klageschrift mit Zusicherung der Übernahme der Prozesskosten

    Klageschrift eines Mannes an einen anderen für einen Streit um Eigentum (oder wegen einer Tötung) vor einer Versammlung unter Vorsitz eines vir illuster in der Stadt Tours mit der gesetzeskonformen Zusicherung, im Falle der Niederlage die Prozesskosten des Beklagten zu übernehmen und diesen wegen dieser Angelegenheit nicht weiter zu belangen.

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  • fol.121vb-122rb: Tours 30

    Belegschreiben über einen Reinigungseid wegen Tötung in Selbstverteidigung mit Urteil zu weiterem Eid

    Belegschreiben (1), ausgefertigt von einem Amtsmann (iudex) gemeinsam mit Männern guten Leumunds nach Untersuchung des Sachverhaltes, über die Erbringung eines Reinigungseides durch einen Mann mit zwölf Eidhelfern, der einen anderen, der ihn überfallen hatte, in Selbstverteidigung erschlagen hatte; Urteil derselben, (2) dass dieser Mann in 40 Nächten mit 36 Eidhelfern in einer bestimmten Kirche erneut den Sachverhalt beschwören muss, um unbehelligt zu bleiben.

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  • fol.122rb-122va: Tours 31

    Verzeichnis von Eiden

    Verzeichnis von Eiden, erbracht durch einen Mann und seine Eidhelfer auf das Urteil von Männern guten Leumunds hin, dass dieser einen anderen Mann, der ihn in räuberischer Absicht überfallen hatte, in Selbstverteidigung getötet hatte.

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  • fol.122va-123ra: Tours 32

    Belegschreiben über die Verurteilung eines Paares wegen Brautraub

    Belegschreiben über eine auf einen Brautraub hin erfolgte Klage, nach welcher die sich schuldig bekennenden Beklagten gemeinsam mit vermittelnden Männern guten Leumunds dem Kläger Pfänder für eine bestimmte, noch zu erbringende Summe übergaben und nun für fünf Jahre als schuldig und verurteilt gelten.

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  • fol.123ra-123rb: Flavigny Pa+Ko 5

    Königliches Urteil

    Urteil des Königs und seiner Getreuen, dass ein Kläger umstrittene Landgüter erhält, nachdem der Beklagte trotz mittels festuca abgelegtem Eid nicht zur Gerichtsversammlung erschienen war.

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  • fol.123rb-124rb: Marculf I,1

    Bischöfliches Immunitätsprivileg mit Introitusverbot für ein Kloster

    Bischöfliches Immunitätsprivileg für ein Kloster, in welchem diesem (1) die kostenlose Weihe für Klosterangehörige durch den Bischof, (2) die Segnung des Altars und kostenlose Versorgung mit Salböl, (3) das Recht auf freie Abtswahl bei kostenloser Weihe durch den Bischof, (4) die Exemption von bischöflicher Gewalt für das Kloster und seinen Besitz sowie (5) das Verbot für den Bischof und seine Amtsträger, den Klosterbesitz außer auf Einladung hin zu betreten, unter Androhung eines dreijährigen Anathems bei Verstößen, zugesichert werden, vorbehaltlich (6) dem Recht des Bischofs, bei Disziplinlosigkeit der Mönche und Unfähigkeit des Abtes in die Belange des Klosters einzugreifen.

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  • fol.124rb-125rb: Flavigny Pa 6

    Profess eines Novizen

    Profess eines Novizen, mittels welcher dieser beim Eintritt in den Mönchsstand schwört, nach der Benediktsregel zu leben, seiner Begierden entsagt, auf Besitz verzichtet, Gehorsam verspricht und sich zu Beständigkeit verpflichtet.

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  • fol.125rb-126va: Flavigny Pa+Ko 6

    Schenkung von Landgütern an ein selbst gegründetes Kloster mit weiteren Bestimmungen

    Schenkung von Gütern durch eine Person an ein von dieser gegründetes Kloster, verbunden mit mittels bischöflicher Zustimmung getroffener Anordnungen betreffs (1) der Exemption von bischöflicher Gewalt, (2) des Verbotes der Einforderung von Beherbergung oder Diensten durch den Bischof, (3) der freien Abtwahl, auch bei mangelnder Klosterzucht, (4) des Lebens der Mönche nach der Benediktsregel sowie (5) der Unterstellung des Klosters unter besonderen Schutz des Herrschers über das burgundische Reich.

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  • fol.126va-127vb: Flavigny Pa+Ko 7

    Bischöfliches Exemtionsprivileg für ein neu gegründetes Kloster

    Privileg eines Bischofs mit königlicher Zustimmung für das neu gegründete Kloster mit (1) der Exemtion des Klosters von bischöflicher Gewalt, (2) dem Recht der Mönche auf freie Abtwahl, auch bei mangelnder Klosterzucht, sowie (3) dem Verbot für Frauen, das Kloster zu betreten.

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  • fol.127vb-128vb: Marculf I,2

    Königliches Immunitätsprivileg mit Introitusverbot und Bestätigung eines Bischofsprivilegs für ein Kloster

    Königliches Immunitätsprivileg für ein neugegründetes Kloster, in welchem diesem (1) ein bischöfliches Privileg mit Exemption des Klosterbesitzes von bischöflicher Gewalt und generellem Introitusverbot, ausgenommen solcher auf Einladung hin erfolgenden, bestätigt und (2) ein Introitusverbot für alle öffentlichen Amtsträger für Fälle der Rechtsanhörung oder Erhebung von Abgaben erlassen sowie (3) diesem der fredus und die Einkünfte des fiscus zur Beleuchtung des Klosters und zum Unterhalt der Mönche übertragen werden.

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  • fol.128vb-129rb: Marculf I,3

    Königliches Immunitätsprivileg mit Introitusverbot für eine Kirche

    Königliches Immunitätsprivileg für eine Kirche auf Bitten eines Bischofs, in welchem (1) ein Introitusverbot für alle öffentlichen Amtsträger für Fälle der Rechtsanhörung oder Erhebung von Abgaben sowie ein Verbot zur Unterkunfts-, Verpflegungs- oder Bürgennahme verhängt wird und (2) die Einkünfte des dortigen fiscus der besagten Kirche zu ihrer Beleuchtung übertragen werden.

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  • fol.129rb-130rb: Marculf I,4

    Königliche Bestätigung eines königlichen Immunitätsprivilegs für eine Kirche

    Königliche Bestätigung eines königlichen Immunitätsprivilegs für eine Kirche auf Bitten eines Bischofs mit (1) Introitusverbot für alle Amtsträger für Fälle der Rechtsanhörung oder Erhebung von Abgaben sowie einem Verbot zur Unterkunfts-, Verpflegungs- oder Bürgennahme und (2) Übertragung der Einkünfte des dortigen fiscus an dieselbe zu ihrer Beleuchtung.

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  • fol.130rb-130va: Flavigny Pa+Ko 8

    Königliche Zollbefreiung für eine Kirche

    Königliche Zollbefreiung für einen Bischof und seine Kirche, ausgestellt auf Bitten desselben Bischofs und gerichtet an alle öffentlichen Amtsträger.

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  • fol.130va-131rb: Marculf I,5

    Königliche Anweisung an einen Bischof zur Bischofsweihe und Veröffentlichung einer Verlautbarung

    Königliche Anweisung an einen Bischof zur Weihe, gemeinsam mit anderen Bischöfen, eines neuen, vom König bestimmten, Bischofs sowie zur Veröffentlichung und Umsetzung der königlichen Verlautbarung.

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  • fol.131rb-131va: Marculf I,6

    Königliche Anweisung an einen Bischof zur Bischofsweihe

    Königliche Anweisung an einen Bischof zur Weihe, gemeinsam mit anderen Bischöfen, eines neuen, vom König bestimmten Bischofs.

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  • fol.131va-131vb: Marculf I,7

    Bittschreiben an den König bezüglich der Bestimmung eines neuen Bischofs

    Bittschreiben der Bürger einer commune an den König zur Einsetzung einer bestimmten Person als Bischof.

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  • fol.131vb-132rb: Marculf Ergänzungen 3,5

    Einsetzung eines Bischofs durch den König

    Einsetzung einer Person, welche die Leitung einer Stadt inne hatte, als Bischof einer anderen Stadt durch den König.

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  • fol.132rb-132vb: Marculf I,8

    Einsetzung eines hohen Amtsträgers durch den König

    Einsetzung eines Grafen oder eines Herzogs oder eines patricius mit Anweisungen zur rechten Amtsführung durch den König.

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  • fol.132vb-133ra: Marculf I,9

    Grußschreiben eines Königs

    Grußschreiben eines Königs an einen anderen König mit Ankündigung einer Gesandtschaft und Bitte um Antwort.

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  • fol.133ra-133rb: Marculf I,10

    Antwortschreiben eines Königs an einen anderen König

    Antwortschreiben eines Königs an einen anderen König mit Versicherung der guten Behandlung der das Schreiben des letzteren überbringenden Gesandtschaft sowie Verweis auf weitere Antworten durch ebendiese.

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  • fol.133rb-133va: Marculf I,11

    Königliche Anweisung zur Bereitstellung von Versorgungsgütern

    Königliche Anweisung an alle Amtsträger zur Bereitstellung bestimmter Transportmittel und bestimmter Mengen Proviant an bestimmten Orten für eine Gesandtschaft.

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  • fol.133va-134rb: Marculf I,12

    Verfügung von Todes wegen zwischen Eheleuten unter Einbezug des Königs

    Verfügung von Todes wegen mittels welcher sich ein sohnloses Ehepaar durch die Hand des Königs gegenseitig seinen gesamten Besitz oder einige Landgüter und bewegliches Eigentum schenkt und festlegt, dass nach dem Tod eines der Ehepartner das Recht des Hinterbliebenen am gemeinsamen Eigentum auf Nießbrauch eingeschränkt wird.

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  • fol.134rb-134va: Marculf I,13

    Übertragung von Land an einen König mittels Schoßwurf

    Übertragung von Grundeigentum mittels Schoßwurf durch einen Mann an einen König, unter der Bedingung, dass dieses nach dem Tod des Übertragenden an eine dritte Person fällt und der Übertragende selbst dieses bis zu seinem Tod zum Nießbrauch hält.

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  • fol.134va-134vb: Marculf I,14

    Übertragung von Grundeigentum durch einen König

    Übertragung von Grundeigentum (mit unterschiedlichen Arengen für Laien und kirchliche Institutionen) durch einen König an einen Mann unter Gewährung von Immunität und Introitusverbot für iudices zur Eintreibung des fredus.

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  • fol.134vb: Marculf I,15

    Übertragung von Grundeigentum durch einen König

    Übertragung von Grundeigentum durch einen König an eine kirchliche Institution.

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  • fol.134vb-135rb: Marculf I,16

    Königliche Bestätigung von Grundeigentum und Immunität für einen Bischof

    Königliche Bestätigung des Eigentums einer Kirche an einem Landgut mit Immunität und Introitusverbot für iudices zur Erhebung des fredus, ausgestellt auf Bitten eines Bischofs und Vorlage einer Königsurkunde.

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  • fol.135rb-135va: Marculf I,19

    Königliche Erlaubnis zum Eintritt in den Klerikerstand

    Königliche Erlaubnis für eine Person zum Eintritt in den Klerikerstand, vorbehaltlich der Prüfung ihres Standes als Freier.

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  • fol.135va-135vb: Marculf I,20

    Königliches Begleitschreiben für einen missus

    Königliches Begleitschreiben für einen missus, der auf Bitten zweier Personen zwischen diesen Güter aufteilen soll und dafür ein Zehntel derselben Güter sowie die Einkünfte des fiscus erhält.

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  • fol.135vb-136ra: Marculf I,22

    Freilassung durch Schatzwurf vor dem König

    Königliche Bestätigung der Freilassung eines Sklaven durch einen vir apostolicus oder einen vir illuster, erfolgt gemäß Lex Salica mittels Schatzwurf vor einem König.

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  • fol.136ra-136rb: Marculf I,23

    Königliche Suspension der Rechtsangelegenheiten einer abwesenden Person

    Königliche Anordnung zur Suspension der Rechtsangelegenheiten einer im königlichen Auftrag entsandten Person, der ihrer Freunde, ihrer Dienstleute und ihrer Untergebenen bis zu ihrer Rückkehr.

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  • fol.136rb-136va: Flavigny Pa+Ko 9

    Gewährung des Königsschutzes

    Gewährung des Königsschutzes für einen Abt und sein Kloster mit der Anordnung, für das Kloster ungünstig verlaufende Klagen an das Königsgericht zu verweisen.

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  • fol.136va-136vb: Marculf I,25

    Vorrede zu einem Königsurteil

    Gerichtsurteil des Königsgerichts nach Klage einer Person gegen eine andere. [Fragment aus Arenga und Klageerhebung.]

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  • fol.136vb-137ra: Marculf I,26

    Königliche Anordnung in einem Streit um Grundeigentum

    Königliche Anordnung an einen Bischof auf Klage eines Getreuen wegen des Eigentums an einem Landgut, dieses dem Kläger zurückzuerstatten oder oder am Hof Stellung zu nehmen.

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  • fol.137ra: Marculf I,27

    Königliche Anordnung in einem Eigentumsstreit

    Königliche Anordnung an einen Bischof auf Klage einer Person (1) zur Prüfung eines Streitfalles zwischen dieser und einem dem Bischof unterstehenden Abt oder Kleriker um das Eigentum an einem Sklaven, (2) zur Entschädigung des Klägers durch den Beklagten oder (3) zur Vorführung des Beklagten vor den König nach Bürgennahme.

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  • fol.137ra-137rb: Marculf I,28

    Königliche Anordnung zur Prüfung eines Eigentumsstreits

    Königliche Anordnung an einen Grafen auf Klage eines Getreuen (1) zur Prüfung eines Streitfalles desselben mit einer aus dem Gau des Grafen stammenden Person um Grundeigentum, (2) zur Entschädigung des Klägers durch den Beklagten oder (3) zur Vorführung des Beklagten mit Beweisen nach Bürgennahme vor den König zu einem bestimmten Zeitpunkt.

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  • fol.137rb-137va: Marculf I,29

    Königliche Anordnung in einer Klage wegen Straßenraub

    Königliche Anordnung an einen Getreuen auf Klage einer Person wegen Straßenraubs, diese zu Entschädigen oder am Hof Stellung zu nehmen.

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  • fol.137va-137vb: Marculf I,30

    Tausch zwischen Königen

    Tausch von Ortschaften, teilweise im Besitz des fiscus, zwischen zwei Königen.

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  • fol.137vb-138ra: Marculf I,31

    Königliche Bestätigung des Eigentums

    Königliche Bestätigung des Eigentums eines vir illuster auf Bitten desselben und Vorlage von Königsurkunden.

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  • fol.138ra-138va: Marculf I,32

    Königliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit einer Konfiskation

    Königliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Zuführung von Gütern aus dem Eigentum bestimmter Rebellen an den fiscus durch zwei viri illustres.

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  • fol.138va-139ra: Marculf I,33

    Königliche Bestätigung des Eigentums nach Dokumentverlust

    Königliche Bestätigung des Eigentums einer Person nach Verlust aller Besitztitel, bezeugt durch einen schriftlichen Bericht von Männern guten Leumunds.

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  • fol.139ra-139rb: Marculf I,34

    Bericht an einen König über einen Dokumentverlust mit Bitte um Eigentumsbestätigung

    Bericht von Bewohnern eines Gaus an einen König und einen Hausmeier über den Verlust der Besitztitel einer Person, verbunden mit der Bitte, den Besitz dieser Person zu bestätigen.

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  • fol.139rb-140ra: Marculf I,35

    Königliche Bestätigung einer Königsurkunde

    Königliche Bestätigung einer das Eigentum eines Klosters, das Recht auf freie Abtswahl und den Königsschutz sichernden Königsurkunde auf Bitten des Abtes desselben Klosters.

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  • fol.140ra-141vb: Marculf II,1

    Schenkung von Grundeigentum an eine geistliche Einrichtung

    Schenkung von Grundeigentum an ein Kloster oder eine Zelle oder ein Xenodochium für die Beleuchtung und den Unterhalt der Kleriker sowie von 12 Armen, unter der Bedingung des Auschlusses bischöflicher und öffentlicher Gewalt und völliger Immunität, verbunden mit der Bitte um königlichen und bischöflichen Schutz für diese Schenkung.

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  • fol.141vb: Marculf II,3

    Schenkung von Grundeigentum an ein Kloster

    Schenkung von Landgütern durch ein Ehepaar an ein Kloster zur Versorgung der Mönche mit lebenslanger Rückleihe derselben als beneficium und Verweis auf die Eintragung der Schenkung in die gesta municipalia.

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  • fol.141vb-142ra: Marculf II,5

    Prekarie an eine Kirche

    Prekarie eines Ehepaares, adressiert an einen Bischof, über das Landgut einer Kirche, welches dieses Paar einer Kirche geschenkt und von dieser als lebenslanges beneficium zurückerhalten hat.

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  • fol.142ra-142rb: Marculf II,39

    Prekarie an eine Kirche

    Prekarie eines Ehepaares, adressiert an einen Bischof, über zwei Landgüter einer Kirche, welche dieses Paar als beneficium auf Lebenszeit erhalten hat und von welchen es zuvor eines derselben Kirche schenkte.

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  • fol.142rb-142vb: Marculf II,40

    Prestarie von einer Kirche

    Prestarie eines Bischofs, ausgestellt mit Zustimmung der Kleriker (fratres), adressiert an ein Ehepaar oder an viri illustres, über zwei Landgüter einer Kirche, welche dieses Paar von dieser als beneficium auf Lebenszeit erhalten hat und von welchen es zuvor eines derselben Kirche schenkte.

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  • fol.142vb + 147ra-147rb [fol. *143ra-*143rb]: Marculf II,9

    Unterwerfung nach Erbstreit

    Unterwerfung eines Mannes unter seine Kinder nach einem Streit mit diesen um das Erbe seiner Ehefrau, welches er nun von ihnen, gemeinsam mit weiteren von ihm im Gegenzug an sie übertragenen Landgütern, als jederzeit widerrufbare beneficia erhält.

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  • fol.147rb [fol. *143rb]: Marculf II,15

    Hochzeitsgabe von Landgütern durch Schwiegervater

    Hochzeitsgabe von Landgütern durch einen Mann an die Braut seines Sohnes vor der Hochzeit.

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  • fol.147rb-147va [fol. *143rb-*143va]: Flavigny Pa+Ko 10[Marculf II,11]

    Prekarie gegen jährliche Abgabe

    Prekarie eines Mannes an den Abt eines Klosters über von ihm gegen eine jährliche Abgabe in Silber oder anderer Art zum Nießbrauch erhaltene Landgüter.

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  • fol.147va-147vb [fol. *143va-*143vb]: Marculf II,12

    Verfügung von Todes wegen zugunsten einer Tochter

    Verfügung von Todes wegen, mittels welcher eine Person ihre Tochter zur mit ihren Brüdern gleichberechtigten Erbin einsetzt.

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  • fol.147vb [fol. *143vb]: Marculf II,14

    Teilung des elterlichen Erbes

    Vertrag in doppelter Ausfertigung über die mittels festuca erfolgte Teilung des elterlichen Erbes zwischen zwei Brüdern.

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  • fol.148ra-148rb [fol. *144ra-*144rb]: Marculf II,18

    Sicherheit nach Tötung

    Sicherheit, ausgestellt durch einen Mann für einen anderen, nachdem letzterer den Bruder des ersteren getötet hatte, diesen wegen dieser Angelegenheit, nach Vermittlung durch Priester und viri magnifici sowie Zahlung einer Friedensleistung, nicht weiter zu belangen.

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  • fol.148rb-148va [fol. *144rb-*144va]: Marculf II,25

    Schuldschein über Darlehen mit Rückzahlungsfrist

    Schuldschein über ein Darlehen von einem Pfund Silber, welches der Schuldner zu den nächsten Kalenden eines bestimmten Monats zurückzahlen muss.

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  • fol.148va [fol. *144va]: Marculf II,26

    Schuldschein über Darlehen mit Zinsvereinbarung

    Schuldschein über ein Darlehen in solidi mit einer jährlichen Zahlungsverpflichtung des Schuldners von einem triens pro solidus.

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  • fol.148va-148vb [fol. *144va-*144vb]: Marculf II,27

    Schuldschein über Darlehen gegen Dienst

    Schuldschein über ein Darlehen in solidi, für welches sich der Schuldner gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, diesem bis zur Rückzahlung an einer bestimmten Zahl von Tagen pro Woche Dienste jeglicher Art zu leisten und sich dessen Züchtigungsgewalt unterwirft.

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  • fol.148vb-149ra [fol. *144vb-*145ra]: Marculf II,28

    Verkauf seiner selbst

    Selbstverkauf einer Person an ihren Herrn, nachdem dieser die für eine Missetat des sich Verkaufenden fällige Bußzahlung beglichen hatte.

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  • fol.149ra-149rb [fol. *145ra]: Marculf II,31

    Mandat zur Führung eines Rechtsstreits

    Mandat, mittels welchem eine Person einen Mann beauftragt und ermächtigt, am Hof oder an einem anderen Ort einen Rechtsstreit mit einem Mann über Eigengut/eine andere Angelegenheit zu führen.

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  • fol.149rb-149vb [fol. *145rb-*145vb]: Marculf II,29

    Übereinkunft nach Eheschließung einer Freien mit einem Unfreien

    Übereinkunft zwischen einem Mann und einer Freien nach Eheschließung letzterer mit einem ersterem gehörenden Unfreien infolge eines Brautraubes auf Vermittlung von Freunden und Männern guten Leumunds oder mit Zustimmung der Frau, in welcher der Mann den Kindern der Frau den Status der Freien zusichert.

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  • fol.149vb-150ra [fol. *145vb-*146ra]: Marculf II,32

    Freilassung mit dem Tage der Ausstellung

    Freilassung eines Mannes oder einer Frau in den Status der vollen Freiheit durch ein Ehepaar vom Tage der Ausstellung an mit freier Wahl des Schutzherren.

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  • fol.150ra [fol. *146ra]: Marculf II,33

    Freilassung mit dem Tod des Herrn

    Freilassung eines Mannes oder einer Frau in den Status der vollen Freiheit durch einen Mann vom Tod des Freilassers an.

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  • fol.150ra-150rb [fol. *146ra-*146rb]: Marculf II,34

    Freilassung zumTag der Ausstellung mit Auflagen

    Freilassung eines Mannes in den Status der vollen Freiheit durch einen Anderen zum Tag der Ausstellung, unter der Verpflichtung, sich dem Schutz eines der Erben des Freilassers zu unterstellen und jährliche Opfer zur Erinnerung an den Freilasser zu bringen.

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  • fol.150rb-150va [fol. *146rb-*146va]: Marculf II,36

    Übertragung von Grundeigentum

    Übertragung einer Ortschaft oder eines Gehöfts zum vollen Eigen oder gegen eine Abgabe durch einen Mann an einen fidelis [laut Überschrift: servus oder gasindus].

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  • fol.150vb + 143ra [fol. *146vb-*147ra]: Marculf II,46

    Empfehlungsschreiben an einen Bischof

    Empfehlungsschreiben an einen Bischof mit der Bitte, die das Schreiben überbringenden Boten gütig aufzunehmen und zu unterstützen.

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  • fol.143ra-143rb [fol. *147ra-*147rb]: Marculf II,47

    Empfehlungsschreiben an einen Abt

    Empfehlungsschreiben eines Abtes an einen anderen Abt mit der Bitte, die das Schreiben überbringenden Boten zu unterstützen.

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  • fol.143rb-143vb [fol. *147rb-*147vb]: Marculf II,48

    Empfehlungsschreiben für einen Klostereintrittswilligen

    Empfehlungsschreiben an einen Abt mit der Bitte, den Träger des Schreibens in sein Kloster aufzunehmen.

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  • fol.143vb-144ra [fol. *147vb-*148ra]: Marculf II,49

    Empfehlungsschreiben für einen Pilger

    Empfehlungsschreiben an den Papst, geistliche und weltliche Amtsträger, den Träger des Schreibens auf seiner Pilgerfahrt zu den Gräbern der Apostel Petrus und Paulus zu unterstützen.

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  • fol.144ra-144rb [fol. *148ra-*148rb]: Marculf II,50

    Empfehlungsschreiben an einen vir illuster

    Empfehlungsschreiben an einen vir illuster mit der Bitte, die Überbringer des Schreibens bei ihrer Reise zu unterstützen.

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  • fol.144rb-144va [fol. *148rb-*148va]: Marculf II,51

    Schreiben an einen Großen bei Hof

    Schreiben an einen Großen bei Hof mit der Bitte, den durch die Überbringer des Schreibens vorgebrachten Wunsch umzusetzen.

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  • fol.144va[Bindefehler fol.144 ursp. fol. 148]-144vb[Bindefehler fol.144 ursp. fol. 148]: Flavigny Pa 7a

    Schreiben eines Bischofs mit Bitte um Unterstützung

    Schreiben eines Bischofs an einen Amtsträger mit der Bitte, den Träger des Schreibens in einer Rechtsangelegenheit vor Gericht zu unterstützen.

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  • fol.144vb[Bindefehler fol.144 ursp. fol. 148]-145ra[Bindefehler fol.145 ursp. fol. 149]: Flavigny Pa 7b

    Schreiben an einen König

    Schreiben im Namen einer Mönchsgemeinschaft an den König mit der Bitte um die Ausstellung einer Urkunde über dem Kloster versprochene Zuwendungen.

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  • fol.145ra[Bindefehler fol.145 ursp. fol. 149]-145rb[Bindefehler fol.145 ursp. fol. 149]: Flavigny Pa 7c

    Schreiben an einen Bischof wegen entlaufener Unfreier

    Schreiben einer Mönchsgemeinschaft an einen Bischof mit der Bitte um Unterstützung in einem Fall aus dem Kloster in den Herrschaftsbereich des Bischofs entlaufener Unfreier.

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  • fol.145rb[Bindefehler fol.145 ursp. fol. 149]-145va[Bindefehler fol.145 ursp. fol. 149]: Flavigny Pa 7d

    Schreiben an einen Abt

    Beginn eines Schreibens im Namen einer Mönchsgemeinschaft an einen fremden Abt mit der Bitte um gegenseitige Gebete

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  • fol.145va[Bindefehler fol.145 ursp. fol. 149]: Flavigny Pa 7e

    Schreiben an einen vir illuster

    Anrede und Schlusszeile eines Schreibens an einen vir illuster.

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  • fol.145vb[Bindefehler fol.145 ursp. fol. 149]: Flavigny Pa 7f

    Schreiben an einen Bischof mit Bitte um Wiederaufnahme

    Schreiben an einen Bischof mit der Bitte, einen in Ungnade Gefallenen wieder aufzunehmen.

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  • fol.145vb[Bindefehler fol.145 ursp. fol. 149]-146ra[Bindefehler fol.146 ursp. fol. 150]: Flavigny Pa 7g

    Schreiben mit Grüßen

    Schreiben mit Grüßen eines Mannes an einen Bischof.

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  • fol.146ra[Bindefehler fol.146 ursp. fol. 150]-146rb[Bindefehler fol.146 ursp. fol. 150]: Flavigny Pa 7h

    Schreiben mit Grüßen

    Schreiben mit Grüßen eines Mannes an einen anderen.

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  • fol.146rb[Bindefehler fol.146 ursp. fol. 150]-146va[Bindefehler fol.146 ursp. fol. 150]: Flavigny Pa 7i

    Schreiben mit Grüßen

    Schreiben mit Grüßen eines Mannes an einen zum Priester Geweihten mit der Bitte um Weisung und Geschenke für die Brüder.

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  • fol.146va[Bindefehler fol.146 ursp. fol. 150]: Flavigny Pa 7k

    Schreiben mit Grüßen

    Schreiben mit Grüßen eines Mannes an einen anderen.

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  • fol.146va[Bindefehler fol.146 ursp. fol. 150]-146vb[Bindefehler fol.146 ursp. fol. 150]: Flavigny Pa 7l

    Schreiben des Bischofs Dionysius an die Römer

    Auszug aus einem Schreiben des Bischofs Dionysius (von Korinth) an die Römer, in welchem dieser die Wohltaten der römischen Kirche lobt.

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  • fol.146vb[Bindefehler fol.146 ursp. fol. 150]: Flavigny Pa 7m

    Schreiben an den Kaiser

    Auszug aus einem Schreiben an den Kaiser wegen der auf dessen Verordnungen zurückgeführten Christenverfolgung.

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  • fol.151ra-151rb: Flavigny Pa 8

    Schenkung von Eigentum an ein Kloster

    Teil eines Schenkungsschreibens an ein Kloster bezüglich des Eigentums eines Mannes für den Unterhalt der Mönche und die Fürsorge der Armen, ausgenommen von für die Erben vorgesehenen Landgütern.

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  • fol.151rb-151va: Flavigny Pa 9

    Übergabe von Landgütern nach einer Schenkung

    Übergabe mittels Tür und Tor der einem Kloster geschenkten Landgüter durch den Schenker an einen Mönch, mit förmlichem Eigentumsverzicht mittels Faden und Halm.

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  • fol.151va-152rb: Flavigny Pa+Ko 10

    Prekarie gegen jährliche Abgabe

    Prekarie eines Mannes an den Abt eines Klosters über von ihm gegen eine jährliche Abgabe in Silber oder anderer Art zum Nießbrauch erhaltene Landgüter.

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  • fol.152rb-152va: Flavigny Pa+Ko 11

    Prestarie

    Prestarie eines Abtes für einen Mann über Landgüter des Klosters, welche letzterer, gegen eine jährliche Abgabe in Wachs oder Silber, als beneficium auf Lebenszeit oder fünf oder zehn oder fünfzehn Jahre erhalten hat.

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  • fol.152va-153vb: Flavigny Pa 10

    Schreiben wegen eines geflohenen Mönches

    Schreiben an einen Herrn wegen eines aus dem Kloster geflohenen, nun bei diesem Herrn lebenden Mönches.

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