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Protokoll über die Eintragung einer Schenkung in die gesta municipalia

Protokoll über die Eintragung einer Schenkung in die gesta municipalia einer bestimmten Stadt durch einen per Mandat beauftragten Mann.

GESTA

Im soundsovielten Jahr der Herrschaft Königs Soundso, an dem und dem Tag, als in der Stadt Soundso eine Versammlung stattfand, sprach der vir magnificus Soundso als Bevollmächtigter zum anwesenden vir laudabilis, defensor Soundso, und der ganzen curia publica:

Ich bitte Dich, oh tüchtiger defensor, und Euch, oh Ihr rühmlichen Kurialen und Bürger, dass Ihr mir die öffentlichen Bücher öffnen lasst, weil der vir illuster Soundso aufgrund dieser Vollmacht von mir erwartet, dass ich jene Schenkung, die er aus seiner eigenen Habe an den Soundso und Soundso genannten Orten, die im Gau Soundso liegen, zugunsten des Soundso durch Urkunden von sich bestätigt hat, zusammen mit der curia publica und dem defensor zur Ausführung bringen und den gesta municipalia anfügen muss. Seht eben diese Schenkung, befehlt, dass man sie verlese!“

Der vir honestus, defensor Soundso sprach:

Die Vollmacht, die für Dich ausgestellt wurde, von der Du sagst, dass Du sie bei Dir hast, musst Du uns vorlegen und man soll sie persönlich verlesen!“

Nach dem Verlesen der Vollmacht, sprach der vir honestus, defensor Soundso:

Die Vollmacht wurde eben verlesen, doch das geschriebene Testament, das Du, wie Du sagst, zu Händen hast, der Schreiber Soundso soll dasselbe nehmen und man soll es in unserer Anwesenheit verlesen und, wie Du es forderst, in den gesta municipalia bewahren.“

Dieser nahm es sogleich und verlas es der Reihe nach. Nach der Verlesung aber sprach der Sachwalter Soundso:

Und weil Eurer Löblichkeit geruhte, meine Bitten ordnungsgemäß zu erfüllen, bitte ich, dass er die öffentlichen Zeugnisse zur Hand nehme.“

Der vir laudabilis, defensor Soundso und die Kurialen sprachen:

Das Schreiben, das verlesen wurde, soll man in die öffentlichen gesta eintragen und man wird, was der Bevollmächtigte Soundso wollte und erbat, ihm eine gesta öffentlich aushändigen.“

Der schongenannte Bevollmächtigte Soundso sprach:

Mir genügt, oh Guter defensor, dass es das Testament gibt, das verlesen wurde, solange Ihr es mir nur genehmigt, es den gesta anzuvertrauen“.

Wie es Brauch ist, sprachen der vir venerabilis, defensor Soundso und die Kurienbank:

Wir haben festgestellt, dass das Testament sowie die Vollmacht, die für Dich ausgestellt wurde, [jeweils] ordnungsgemäß ausgefertigt und von den Händen Männer guten Leumunds bekräftigt ist und sie sichtbar besiegelt wurden. Es ist angemessen, dass man Dir eine gesta, die darüber aufgeschrieben und die unterzeichnet wurde, dem Brauch gemäß aushändige und dass man sie in den öffentlichen Archiven verwahre, damit das, was zuvor eingetragen wurde, fortwährend unerschüttert Bestand habe!“