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Verkauf eines Findelkindes

Verkauf eines neugeborenen Findelkindes durch eine Gruppe von Armen der Kirche des heiligen Martin an einen Mann, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

ANNAHMESCHREIBEN/

Wir, nämlich in Gottes Namen die matricularii des heiligen Martin.

Als wir uns in den Morgenstunden vor den Türen derselben Kirche versammelt hatten, um auf sie zu beaufsichtigen, fanden wir dort in unmittelbarer Todesgefahr ein neugeborenes Kindlein in Windeln gewickelt und fragten mehr als drei Tage lang unter zahlreichen Menschen nach ihmwer könnte sagen, dass es seines sei? – und fanden [denjenigen] nicht; [und] wir gaben dem [Kind] einen Namen. Doch später, da die Gnade eingriff und das Erbarmen des Herrn half, gaben wir dasselbe Kindlein einem anderen Mann namens Soundso, um es aufzuziehen, damit er dasselbe, so es mit Gottes Beistand zu Kräften gekommen sein wird, nach gesetzlicher Ordnung in seiner Knechtschaft und Pflege behalte. Für dieses [Kindlein] erhielten wir einen Preis, der uns sehr genehm war, im Wert von soundsovielen solidi.

Und damit das vorliegende Schreiben noch festeren Bestand habe, haben wir es unten von eigener Hand bekräftigt und beschlossen, es von Männern guten Leumunds bestätigen zu lassen, gemäß jenem Satz, der aus dem Verbund des fünften theodosianischen Buches überliefert ist:

Wenn einer ein Kind aus dem Blut empornimmt oder es aufzieht, soll der Aufziehende, falls einer das Aufgezogene als Herr oder es als Vater annehmen will, entweder einen Unfreien von demselben Wert oder, soviel wie es Wert sein wird, als Preis erhalten.