Gerichtsurteil des Königsgerichts nach Klage einer Person gegen eine andere. [Fragment aus Arenga und Klageerhebung.]
VORREDE ZU EINEM KÖNIGSURTEIL1 Es folgt ein für das Königsgericht typischer Ablauf: Vor einer Versammlung aus Großen unter Vorsitz des Königs tritt ein Kläger auf und erhebt Anklage. Diesem Vorgang würden hier Rede und Gegenrede von Kläger und Beklagtem mit Einbringen von Beweisen und gegebenenfalls Eiden folgen. Vor der Urteilsfindung durch die Versammlung würde der Pfalzgraf den Fall zusammenfassen und die Rechtmäßigkeit des Verfahrens feststellen. Abschließend würde das (einstimmig gefällte) Urteil durch den König verkündet und auf Basis der Zusammenfassung des Pfalzgrafen eine Urkunde ausgestellt. Vgl. dazu
Wem der Herr die Sorge der Regentschaft überträgt, für den gebührt es sich, die Streitfälle von allen mit sorgfältiger Prüfung zu erforschen, damit man entsprechend dem Vortrag von Rede und Gegenrede zwischen den beiden ein angemessenes Urteil abgeben kann, wodurch es geschehe, dass die Schärfe eines aufgeweckten Verstandes sowohl die Verstrickungen der Rechtsangelegenheiten bändige als auch den Schnitt wohlüberlegt dort ansetze, wo die Gerechtigkeit hervorschimmert.
Als3 Vgl. dazu etwa