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Königliches Urteil

Urteil des Königs und seiner Getreuen, dass ein Kläger umstrittene Landgüter erhält, nachdem der Beklagte trotz mittels festuca abgelegtem Eid nicht zur Gerichtsversammlung erschienen war.

ZUERKENNUNGSURTEIL

König Soundso, vir illuster.

Ein Mann namens Soundso kam hierher an unseren Hof und hielt den Gesetzen entsprechend seinen Gerichtstermin ein, den er mit einem anderen Mann namens Soundso hatte, weil derselbe Soundso vor uns durch seinen Halm einen Schwur geleistet hatte. Doch der erwähnte Soundso kam weder zu seinem Gerichtstermin noch schwor er eben den Eid, noch gab es Eidhelfer, noch gab es einen Zeugen, der eine Entschuldigung überbracht gehabt hätte. Darum urteilten wir gemeinsam mit unseren Getreuen, das sind der Soundso und der Soundso und zahlreiche weiteren, folgendermaßen:

Dass wir, da derselbe Soundso solch einen Eid feierlich gelobt hatte und er denselben in keiner Weise geschworen hatweder er selbst noch seine Eidhelfersondern darauf in jeder Hinsicht als Versäumer verzichtet hat, daher befehlen, dass derselbe Soundso, da wir festgestellt haben, dass diese Angelegenheit sich solcherart ereignet hatte und geschehen war, dieselbe Habe am Ort Soundso gegenüber dem oben erwähnten Soundso zuerkannt und erstritten haben soll. Und künftig soll der Rechtstreit zwischen denselben in dieser Angelegenheit für alle Zeit beigelegt sein.

Erteilt, dies geschah im Monat Soundso am soundsovielten Tag.