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BESTÄTIGUNG DES KÖNIGS ÜBER DIE GESAMTHEIT EINES VERMÖGENS

Die königliche Milde erwägt, gegebene Geschenke und das Eigentum der Vorfahren verdientermaßen für jene zu bestätigen, von denen sie weiß, dass sie zu den vorherigen Königen, unseren Vorfahren, und uns gegenüber uneingeschränkte Treue unverbrüchlich bewahrten.

Daher legte uns der vir illuster Soundso Urkunden der vorangegangenen Könige vor, damit wir prüfen mochten, dass man seinen Vorfahren einige Orte zugestanden hatte. Er bat, dass wir ihm hinsichtlich der Gesamtheit seines Vermögens, sowohl das, was derselbe oder seine Vorfahren als königliches Geschenk erwarben, als auch das, was durch einen Besitztitel aus Kauf, Abtretung, Schenkung und Tausch bis zum heutigen Tage rechtmäßig und richtigerweise erworben wurde und gegenwärtig besessen wird, durch unsere Verordnung für denselben vollumfänglich bestätigen sollten. Eure Hoheit soll wissen, dass wir dies für das göttliche Ansehen und, weil seine Verdienste es verlangen, in völliger Ergebenheit gewährt haben.

Wir bestimmen nämlich, dass er alles, über das er in Nachfolge seiner Vorfahren oder zu seinem Gebrauch zum gegenwärtigen Zeitpunkt laut Urkunden rechtmäßig herrscht, mit Gottes und unserer Gnade durch diese Urkunde bekräftigt zur Gänze besitzen und seinen Nachkommen mit Gottes Hilfe hinterlassen kann, nämlich sowohl das, was als königliches Geschenk, als auch das, was durch irgendwelche Urkunden rechtmäßig an denselben gelangte, sei es in Form von Landgütern, Unfreien, Gebäuden, Landpächtern, Gold, Silber, Kostbarkeiten, Schmuck, beweglicher und unbeweglicher Habe oder was auch immer an irgendwelchen Dingen.

Und damit diese Urkunde [noch höhere Geltung habe und über die Zeiten hinweg bestehen bleibe, haben wir sie mit eigener Hand bekräftigt].