Übergabe mittels Tür und Tor der einem Kloster geschenkten Landgüter durch den Schenker an einen Mönch, mit förmlichem Eigentumsverzicht mittels Faden und Halm.
[Ohne Titel]1 Ein Titel bzw. Incipit des Stücks ist nicht überliefert. In der Formel selbst wird das Stück als notitia locum traditionis bezeichnet.
Belegschreiben für die Übergabe2 Im römischen Recht bezeichnet die traditio die zumeist öffentlich vollzogene, formfreie Übergabe einer Sache durch den Eigentümer zum Übereignungszweck. Im frühen Mittelalter scheint sie konstitutiver Bestandteil der Eigentumsübertragung gewesen, jedoch häufig bei Kaufverträgen mit der Zahlung des Preises zusammengefallen und nicht mehr beurkundet worden zu sein. Vgl. dazu
Ein Mann, der namens Soundso, den man Mönch ruft, kam da und da hin3 Die Hinzufügung eines anlautenden h als Hyperkorrektur war keineswegs selten. In einigen Fällen zu denen auch hubi = ubi gehört, erwies sich die Schreibweise mit h sogar als außerordentlich beständig; vgl.