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SCHREIBEN, FALLS IRGENDJEMAND KIRCHENBESITZ ZUM GEBRAUCH HABEN SOLL UND SIE DAFÜR IHR EIGENTUM GEBEN

An den heiligen und apostolischen Herrn und Vater in Christo, Bischof Soundso, ich, der Soundso und meine Frau die Soundso. Weil Eure Frömmigkeit und Güte auf unsere Bitte hin geruhte, uns zu gestatten, einen Ort Eurer Kirche, der Soundso heißt und da und da liegt, den der Soundso für sein Seelenheil an Eure Kirche Soundso übertragen hat, als beneficium zu bewirtschaften solange wir beide am Leben sein werden oder solange derjenige von uns, der seinen Partner überleben wird, leben mag, haben auch wir beide, entsprechend dem, was vereinbart war, gleichermaßen zum selben Gebrauch, wie auch für unser Seelenheil einen anderen Ort, der Soundso heißt und da und da liegt, Euch und Euren Nachfolgern an der erwähnten Kirche nach unser beider Tod vermacht. Dies freilich unter der Bedingung, dass wir, solange wir am Leben sein werden, die oben aufgeführten Orte, sowohl jenen, den ihr uns gewährt habt, als [auch] denjenigen, den wir für unser Seelenheil an dieselbe Kirche übertragen haben, ohne irgendeinen Nachteil für Eure Kirche (und) ohne Minderung an irgendeiner Sache nach Art des Nießbrauchs besitzen dürfen. Und, wie wir es gesagt haben, nach unser beider Tod sollen Ihr und Eure Nachfolger oder agentes die genannten Orte ohne, wie es unter anderen Sitte ist, irgendeine andere erneute Prekarie durch dieses Schreiben ohne Ungemach von einem unserer Erben oder von sonst irgendwem und ohne Aussicht auf irgendeine Abgabe (für irgendeinen unserer Erben oder sonst irgendwen) zum dauerhaften Besitz unter Eure Herrschaft zurückrufen. Und unser Besitz soll darum Euch zu überhaupt keinem Zeitpunkt zum Nachteil gereichen.

Falls aber irgendjemandich glaube nicht, dass das geschieht –, seien es wir selbst oder irgendeiner von unseren Erben oder sonst irgendjemand, gegen dieses Schreiben vorgehen oder irgendetwas an denselben Orten für Euch verringern oder wegnehmen will, muss er vor dem Richterstuhl Christi dem oben niedergeschriebenen Herrn Soundso gegenüber Rechenschaft ablegen und darüber hinaus den Anteilen Eurer Kirche soundsoviel bezahlen, und, was er fordert, soll er nicht erreichen, denn das vorliegende Schreiben soll für alle Zeiten fest bestehen bleiben.

(Gegeben samt) einer hinzugefügten eidlichen Zusicherung. Geschehen in Soundso.