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Gewährung des Königsschutzes

Gewährung des Königsschutzes für einen Abt und sein Kloster mit der Anordnung, für das Kloster ungünstig verlaufende Klagen an das Königsgericht zu verweisen.

URKUNDE ÜBER DEN SCHUTZ DURCH KÖNIG UND PRINCEPS

König Soundso, vir illuster, an die heiligen und ehrwürdigen Väter in Christo, alle Bischöfe und alle Äbte, und an die viri illustres, die Herzöge, Grafen, Vikare, Zentenare sowie alle agentes und all unsere umherreisenden missi und unsere Genossen und Freunde, sowohl die gegenwärtigen als auch die zukünftigen: Wir sind Euch wohlgesonnen.

Eure Hoheit und Emsigkeit soll [folgendes] erfahren: Der vir venerabilis Soundso, Abt des Klosters des heiligen Soundso kam [zu uns] und vertraute uns sowohl sich selbst als auch dasselbe Kloster samt all seinem Besitz zur Gänze an und wir nahmen daraufhin denselben vir venerabilis Abt Soundso dankbaren Sinns zusammen mit demselben Kloster und all dem Seinen und all seinen Angelegenheiten überaus wohlwollend unter unseren Schutz und Schirm auf. Und daher richten wir diese Grüße an Eure Hoheit und Emsigkeit und ersuchen Euch durch dieses Schreiben in jeder Hinsicht darum und befehlen, dass sich keiner von Euch anmaße, in irgendeiner Weise denselben ehrwürdigen Abt oder dessen Kloster hinsichtlich Menschen oder ihres Besitzes, den sie gegenwärtig haben, oder an dem, was mit Christi Gnade künftig von guten Menschen dorthin übertragen werden wird, zu belästigen oder zu schädigen oder irgendetwas an ihrem Besitz zu verringern, denn Ihr sollt sowohl ihn als auch seine Leute mit Gottes Gnade und unter unserem Schutz und Schirm in Ruhe leben lassen. Und falls es irgendwelche Klagen gegen den Abt Soundso selbst oder das Kloster desselben oder dessen Leute geben sollte, die im Gau nicht rechtmäßig ohne ungünstigen Nachteil für ihn entschieden werden können, sollen sie in jeder Hinsicht in der Schwebe bleiben und zurückgestellt werden, bis sie vor uns kommen, und dann vor uns ein endgültiges Urteil nach Gesetz und Recht erhalten.

Und damit Ihr [diesem hier] noch gewisseren Glauben schenkt, haben wir es unten von eigener Hand bekräftigt und mit unserem Ring gesiegelt.

Zeichen des Herrn [und] Königs Soundso.

Ich, Soundso, habe es nach Überprüfung anerkannt und unterzeichnet.

Gegeben an dem und dem Tag im Jahr Soundsoviel am Ort Soundso