Bittschreiben der Bürger einer
VII WILLENSERKLÄRUNG1 Der Begriff consensus erscheint in erzählenden Texten aus dem frühmittelalterlichen Gallien häufig als eine Art terminus technicus: Auch bei Gregor von Tours (†594) wird beispielsweise das Dokument, mit dem die (kanonische) Wahl eines neuen Bischofs dem König angezeigt wurde, consensus genannt. Er berichtet über die Erhebung seines Amtsvorgängers Euphronius († 573), das Volk habe dem König seine Wahl in einem consesus mitgeteilt (
An den allerfrommsten und vortrefflichsten Herrn Soundso, dem wir dies zutragen müssen, [unseren] König und Oberherrn für die Gemeinde Soundso2 Es muss offenbleiben, ob es sich beim seniore commune illo um den König oder um eine weitere, unbekannte, Person handelt., von euren Knechten, deren Unterschriften und Zeichen unten ergänzt und festgehalten sind. Die umsichtige Milde eurer Fürstlichkeit versteht es, denen, die Gerechtes begehren, dies wohlwollend durch ihre Entscheidung bezüglich der Lenkung zu bestätigen, die, vor allem, wenn es durch eine allgemeine Bitte mit der Stimme aller gemeinsam gefordert wird, erwägt, was der Leitung der heimischen Kirche beständig nützen mag, was auch derselben königlichen Milde gleichermaßen zu Heil und Lohn verhelfen soll.
Nachdem nun der vir apostolicus Soundso heiligen Angedenkens, Bischof der Stadt Soundso, als sein Ende kam, von diesem Licht schied und sich der Lauf der Natur erfüllte, bitten wir3 Die Wahl des Bischofs erfolgte nicht durch die gesamte Gemeinde, sondern durch die Vertreter der Hauptkirchen sowie die cives, Angehörige der Oberschicht der civitas.
Wir haben beschlossen, diese Willenserklärung8 Der Begriff consensus scheint sich im fränkischen Gallien zu einem terminus technicus für Schreiben, mit denen die Zustimmung zu einer Bischofswahl ausgedrückt wird, entwickelt zu haben. Ausgestellt nach der Wahl durch Klerus und Volk stellte das consensus-Schreiben die Bestätigung der Wahl und damit die Legitimation des Kandidaten dar. Konzilien der Merowingerzeit betonten wiederholt die Bedeutung des consensus für die Bischofswahl. Angesichts des königlichen Einflusses besaßen die Schreiben jedoch weniger verbindlichen als mehr empfehlenden Charakter (daher wohl auch die gelegentliche Bezeichnung als suggestio). Vgl. dazu