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XIIII (a) VORREDE ZU KÖNIGLICHEN ABTRETUNGEN

Verdientermaßen werden jene durch ein Geschenk unserer Freigiebigkeit erhöht, die unseren Vorfahren und uns von ihrem Jünglingsalter an mit emsiger Dienstbeflissenheit dienlich sind.

(b) Desgleichen anders

Man rechnet insbesondere jenes dem königlichen Nutzen zu, was erdas gebe Gottseinen Getreuen in Abwägung des Dienstes wohlüberlegt schenkt. …

(c) Desgleichen anders an eine heilige Stätte

Wirso spricht der Apostelhaben nichts mit in die Welt gebracht“. Und wir werden aus ihr auch nichts mitnehmen können, außer dem, was wir für unser Seelenheil den Stätten der Heiligen dem Herrn ergeben darbringen und schenken. …

(d) Abtretung an Laien

Eure Hoheit und Hurtigkeit soll also erfahren: Wir haben dem vir illuster Soundso überaus bereitwillig das Soundso genannte, im Gau Soundso gelegene Landgut samt allem Ertrag und seinen Grenzen zu Gänze, so wie es von Soundso oder von unserem fiscus besessen wurde und in heutiger Zeit besessen wird, übertragen. Daher bestimmen wir mit der vorliegenden Urkunde ( auctoritas), weil wir verlangen, dass dies dauerhaft bestehen bleiben soll, dass der vorgenannte vir Soundso dasselbe Landgut, so wie wir es erklärt haben, in aller Gänze samt Ländereien, Häusern, Gebäuden, Landpächtern, Unfreien, Weinbergen, Wäldern, Feldern, Wiesen, Weiden, stehenden und fließenden Gewässern, Getreidemühlen, zugehörigen abhängigen Ländereien, sowie jedwede unserem fiscus untertane Art von Menschen, die ebendort leben, in vollständiger Immunität ohne irgendein Zutrittsrecht für Amtmänner, um aufgrund irgendwelcher Angelegenheiten freda einzutreiben, dauerhaft abgetreten bekommen hat, auf dass er sie nach Eigentumsrecht ohne Aussicht auf irgendeine Abgabe für Amtmänner haben, halten und besitzen mag. Und aus unserer Freigiebigkeit heraus mag er sie mit Gottes Hilfe seinen Nachkommen oder wem er will, als Besitz hinterlassen. Und aufgrund unserer Erlaubnis soll er die uneingeschränkte Macht haben, was auch immer er fürderhin damit tun will, zu tun.

Und damit [man] diese Urkunde (auctoritas) [als noch beständiger betrachte, haben wir entschieden, sie unten mit unserer Hand zu bekräftigen.]