Antwortschreiben eines Königs an einen anderen König mit Versicherung der guten Behandlung der das Schreiben des letzteren überbringenden Gesandtschaft sowie Verweis auf weitere Antworten durch ebendiese.
X ANTWORTSCHREIBEN1 Der Begriff rescriptio kann neben der allgemeinen Antwort in schriftlicher Form im engeren Sinne auch einen herrscherlichen (insb. kaiserlichen) „Beschluss“ bezeichnen. In der vorangestellten capitulatio wird das Dokument auch als rescriptum bezeichnet. Die jüngeren (karolingischen) Überarbeitungen des Materials haben den scheinbaren „Fehler“ im Incipit zu rescriptum (P3, Le3) korrigiert oder das Wort ausgelassen (M4). AN DEN KÖNIG
An den ruhmreichsten und vortrefflichsten Herrn König Soundso, der von uns mit dem höchsten Band der Liebe in der Liebe Christi umschlungen werden muss, König Soundso.
Ihr sollt erfahren, dass wir das Schreiben Eurer Hoheit durch die viri magnifici und illustri Soundso2 Bei den Gesandten merowingischer Herrscher handelte es sich fast ausnahmslos um Angehörige der Führungsschichten. Entgegen dem in dieser Formel durch die Nennung der viri magnifici et illustri, also wohl weltlicher Großer, erweckten Anschein sind auch zahlreiche Geistliche, vor allem Bischöfe als Gesandte belegt. Vgl. dazu