Prekarie eines Mannes an den Leiter einer Kirche über ein von ihm gegen eine jährliche Abgabe zum jederzeit widerrufbaren Nießbrauch erhaltenes Landgut.
PREKARIE1 Das frühmittelalterliche precarium findet sich in stark zunehmendem Maße seit dem ausgehenden 7. Jahrhundert in den Quellen. Mit dem precarium wurde Grundbesitz übertragen, wobei das Eigentum am übertragenen Land beim Geber verblieb, während dem Empfänger das Recht zum Nießbrauch eingeräumt wurde. Verbunden war diese Übertragung in der Regel mit der Verpflichtung zu Abgaben und Diensten, deren genaue Bedingungen flexibel ausgehandelt werden konnten. Das in diesem Zusammenhang vom Leihenehmer ausgestellte Dokument wurde als zunächst precaria bezeichnet, das vom Leihegeber ausgestellte als praestaria. Im Laufe des 8. Jahrhunderts begannen beide Dokumente zugunsten eines einzigen zusammenzufallen. Vgl. dazu
An den ehrenwerten Herrn Soundso, den Leiter der Kirche des Soundso und die gesamte Gemeinschaft, die dort besteht, ich, nämlich der Soundso.
Auf meine Bitte hin entschied es Euer Wille, dass Ihr veranlassen mochtet, mir Euer Landgut, das im Gau Soundso, in der Gemarkung2 Bei der condita handelte es sich wohl um eine Untereinheit des pagus, ähnlich der vicaria, die neben dem territorialen Bezug auf Einwohner desselben rekurrieren konnte. Verweise auf die condita finden sich seit dem frühen 8. Jahrhundert vor allem im unteren Loiretal und der bretonischen Mark. Vgl. dazu
Und falls es jemanden geben sollte, sei es ich selbst oder einer meiner Erben oder sonst irgendjemand6 Die (maskuline) Rekompositionsform quislibet (aus quilibet, quis) wird sehr häufig auch für feminine Substantive verwendet, dazu