Königliche Anordnung an einen Bischof auf Klage einer Person (1) zur Prüfung eines Streitfalles zwischen dieser und einem dem Bischof unterstehenden Abt
WEITERES SCHREIBEN AN EINEN BISCHOF, ZU DEM ZWECK EINEN ANDERE ZU BELANGEN
An den heiligen Herrn und apostolischen Herrn und Vater Bischof Soundso König Soundso.
Der Soundso kam in unsere Gegenwart und legte dar, dass euer Abt – oder Kleriker oder auch euer Mann – Sounds1 Je nach Verständnis von vel lässt sich die Stelle unterschiedlich interpretieren. Fasst man vel streng wie das aut auf sind es drei Möglichkeiten zur Auswahl. Fasst man das vel „weicher“ als aut auf, wie bei Markulf zumeist üblich, trennt das aut zwei sich ausschließende Möglichkeiten, wobei die zweite Möglichkeit ihresseits eine Auswahlmöglichkeit beinhaltet. Der Beschuldigte kann ein Abt sein oder aber ein Kleriker und/oder Dienstmann des Bischofs. In diesem Fall wäre das vel wieder bewusst gesetzt, um durch die Mehrdeutigkeit die Möglichkeit bestehen zu lassen, dass das Kleriker eben auch in einem nicht kirchlichen Abhängigkeitsverhältnis vom Bischof stand. Für letztere Möglichkeit spricht auch das Fehlen des homo im weiteren Text, wo bei der königlichen Anordnung nur die Möglichkeit Abt oder Kleriker gegeben wird ebendiesem seinen Sklaven mit Gewalt2 Bei fortia handelt es sich um ein neugebildetes feminines Abstraktum auf -ia aus dem Adjektiv fortis „stark“ bzw. „kräftig“ und wird hier wie ein violentia gebraucht. Die fortia lebt u.a. im (alt-)französischen force weiter. Derartige Ableitungen sind keineswegs selten und wurden wie im Falle von fortia noch durch eine gleichlautende im Neutrum Plural Form legitimiert. Zu den neugebildeten Abstrakta auf -ia vgl.