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Profess eines Novizen

Profess eines Novizen, mittels welcher dieser beim Eintritt in den Mönchsstand schwört, nach der Benediktsregel zu leben, seiner Begierden entsagt, auf Besitz verzichtet, Gehorsam verspricht und sich zu Beständigkeit verpflichtet.

DIE BITTE DER MÖNCHE

An den ehrenwerten Herrn, den Vater in Christo, Abt Soundso des Klosters Soundso, das zu Ehren des heiligen Soundso errichtet wurde, zusammen mit Eurer Gemeinschaft, die der Herr aus den unterschiedlichen Provinzen zur Pilgerfahrt um seines Namens Willen unter dem Joch des Soldatendienstes in der Knechtschaft Christi und dem schützenden Flügel der Lieblichkeit Gottes im Leben nach der Regel bei Euch versammelt hat.

Wir haben nämlich gehört, was unser Herr Jesus Christus in seinem Evangelium lehrt, indem er sagt: „Wenn einer nicht allen Dingen entsagt, die er besitzt, so kann er nicht mein Schüler sein“, und an anderer Stelle: „Jeder, der Vater oder Mutter, Brüder oder Schwestern, Haus oder Felder und so fort, um meines Namens Willen verlässt, der wird das Hundertfache erhalten und das ewige Leben besitzen“. Darum bitten wir die Seligkeit Eurer Barmherzigkeit, dass Ihr geruhen möget, uns in den Orden Eurer Gemeinschaft aufzunehmen, so dass wir unsere Lebenstage unter der Regel des seligen Benedikt verleben und verbringen dürfen, weil wir ja das Joch Christi als süß und seine Bürde als leicht empfinden. Daher war es unsere Bitte und Euer Wille beschied es, eben dies zu erfüllen. Dies tatet Ihr so auch. Wir entsagen also all unseren verdorbenen Begierden, auf dass allein der Wille Gottes in uns sei, und [wir entsagen] aller Habe, die wir besitzen, so wie es die Evangelien und die Tradition der Regel lehren. Wir geloben, dass wir von diesem Tage an nichts an irdischer Habe besitzen werden, außer so viel, wie wir vom Vater des Klosters an Nahrung und Bedeckung für den Leib zugeteilt und erlaubt bekommen werden. Wir versprechen Euch den Gehorsam zu halten, soweit es unseren Kräften entspricht und der Herr uns Beistand geben wird. Wir verpflichten uns demütigen Herzen und Sinnsder Herr sei mein Zeugedie Beständigkeit unseres Umgangs in Eurer Gemeinschaft unter Beachtung der Regel bis zum Ende einzuhalten, es sei denn solcherartwir kennen die Zukunft nämlich nichtdass wir uns, falls sich vielleicht eine Angelegenheit zum Nutzen für unsere Seele ergibt, mit Eurer Erlaubnis entfernen mögen, oder es sei denn, wir werden, was fern sei, gegen Euren Willen von den Fürsten oder Barbaren weggeführt. Und falls eben dies geschehen sein sollte, müssen wir uns, in dem Maße, wie wir es können, allzeit bemühen zu derselben Gemeinschaft zurückzukehren und wir müssen darauf beharren, zum heiligen Orden zu gehören. Im Übrigen soll es uns nicht erlaubt sein, uns durch irgendwelche Schliche von Eurer vorgenannten Gemeinschaft oder dem Joch der heiligen Regel oder aus der Macht des Gehorsams zu Euch zu entfernen oder uns zu widersetzen. Denn falls wir dies, weil wir vom alten Feind dazu angestachelt werden, zu tun versuchen, soll uns dies in keiner Weise gelingen, sondern Ihr sollt uns von dort, wo auch immer Ihr oder Euer Abgesandter uns auffinden mögen, auch wenn wir nicht Willens sind, mit Gottes Hilfe durch Euch selbst in eben Eure heilige Gemeinschaft zurückrufen und uns eben dort gemäß der Regel aburteilen. Unsere Lebenstage wollen wir unter der göttlichen Regel und Eurer Anleitung verbringen, damit wir uns am Tage des Gerichtes vor dem Richterstuhl des ewigen Richtersdabei helfe derselbeals errettet erweisen können.

Und wer auch immer gegen diese Bitte, die wir guten Willens niederzuschreiben baten und unten bekräftigt haben, auf irgendeine Weise vorgehen oder sie brechen will, der soll zunächst wissen, dass er von Gott, den er erzürnt hat, verdammt werden wird, und soll darüber hinaus gemäß kanonischem Beschluss solange von der Gemeinschaft aller Brüder ausgeschlossen sein, bis er in dieser Angelegenheit zu wahrer Besserung gelangt.

Durch Unterschriften unserer Hand wollen wir diese Bitte zu Ehren unseres Herrn und Schutzherrn des heiligen Soundso bekräftigen.