Freilassung eines Sklaven durch eine Person in einer Kirche in den Stand der römischen Bürger mit Zusicherung der freien Wahl des Schutzherrn, bekräftigt durch Männer guten Leumunds. (
FREILASSUNG1 Die ingenuitas bezeichnet eigentlich den Stand der Freigeborenen und wird hier als Begriff für den Rechtsakt gebraucht, mit dem eben jener Zustand bei einem Unfreien (nachträglich) herbeigeführt wird, wörtl. also eine „Freigeborenmachung“. Seit der Spätantike konnten Freilassungen in unterschiedlichster Form stattfinden: in Kirchen, vor Amtsträgern, durch Brief, Testament oder anders mitgeteilte Willenserklärung. Entscheidend war dabei die Anwesenheit von Zeugen. Vgl. dazu
Wer eine geknüpfte2 Die Knechtschaft wird als Band verstanden, das zwischen Herrn und Sklave geknüpft wurde. Das Sprachbild der Knechtschaft als Fessel oder Band findet sich auch im eigentlichen Dokument wo vom vinculum servitutis die Rede ist. Knechtschaft3 Zum servitium und der Bedeutung von Unfreiheit im frühen Mittelalter vgl. u.a.
Daher befehle ich, in Gottes Namen der Soundso, für mein Seelenheil und zum ewigen Lohn, dass der Sklave namens Soundso aus meinem rechtmäßigen Vermögen ein Freigeborener5 Mit dem Begriff ingenuus wurden bereits in der römischen Kaiserzeit Freigeborene bezeichnet, gegenüber denen die Freigelassenen lange Zeit eingeschränkte Rechte genossen. Die Formulierung „jemanden freigeboren zu machen“ fordert demgegenüber die Erlangung der vollen Freiheit durch den Freilassungsakt.
Falls es aber jemanden geben sollte – ich glaube nicht, dass es geschehen wird –, sei es einer unter meinen Erben oder sonst irgendjemand16 Die (maskuline) Rekompositionsform quislibet (aus quilibet, quis) wird sehr häufig auch für feminine Substantive verwendet, dazu