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Tausch von Grundeigentum

Tausch von Grundeigentum zwischen einem vir illuster und einem vir venerabilis.

TAUSCHURKUNDE

Unter denen ungeschmälerte Liebe herrscht, gewährt man sich gegenseitig angemessene Wohltaten.

Daher wurde zwischen dem vir illuster Soundso und dem Soundso für gut befunden und vereinbart, dass sie miteinander einige Orte tauschen sollten. Dies taten sie so auch. Der vir venerabilis Soundso gab also der Seite des Soundso einen Ort namens Soundso, der im Gau Soundso liegt, samt Ländereien, Häusern, Gebäuden, Landpächtern, Unfreien, Freigelassenen, Weinbergen, Wäldern, Wiesen, Weiden, fließenden und stehenden Gewässern, beweglicher und unbeweglicher Habe. Mit allem, was dazugehört und es betrifft, sowie mit allem oben Dargelegten übergebe ich es vollständig und zur Gänze, so, wie es zum gegenwärtigen Zeitpunkt von mir besessen wird, aus meinem rechtmäßigen Vermögen in deine Macht und Herrschaft. In gleicher Weise gab der schon genannte Soundso der Seite des Soundso zum Ausgleich für diesen Zugewinn einen anderen Ort namens Soundso, der im Gau Soundso liegtund das Übrige, was folgtauf dass von diesem Tage an ein jeder nach Eigentumsrecht in allen Belangen die uneingeschränkte und allerbeständigste Macht zu dem habe, was auch immer er mit dem, was er erhalten hat, tun will.

Und es gefiel uns gegenseitig einzufügen, dass, falls es einer von uns [oder] unseren Erben und Nachfolgern sein sollte, der versuchen mag, dies umzuändern oder zu brechen, er die Besitzung, die er erhalten hat, aufgeben muss und darüber hinaus derjenige demjenigen gegenüber, dem er den Rechtsstreit aufbürdet, soundsoviele solidi bezahlen muss, und dessen Rückforderung soll keinerlei Wirkung entfalten. Und diese mit gleichem Wortlaut niedergeschriebenen Tauschurkunden sollen für alle Zeiten unerschütterlichen Bestand haben.