Verkauf von Grundeigentum durch einen Mann an einen anderen.
VERKAUFSSCHREIBEN1 Wohl verkürzt von emptio venditio (nach römischem Recht der formfreie Konsensualvertrag, mit dem eine Übereinkunft über den Austausch von Waren gegen Geld getroffen wurde) etablierte sich in der Spätantike venditio als Bezeichnung für Kaufverträge aller Art. Vgl. dazu
An meinen vorzüglichen Bruder2 Ob es sich bei fratri hier um den leiblichen Bruder oder eine Anrede im christlichen Sinn („Bruder in Christo“) handelt, geht aus dem Kontext nicht hervor. Soundso, ich, der Soundso.
Es ist bekannt, dass ich Dir etwas verkauft habe, und zwar habe ich Dir aus meinem Eigentum eine Besitzung verkauft, die im Gau Soundso, in der Gemarkung3 Bei der condita handelte es sich wohl um eine Untereinheit des pagus, ähnlich der vicaria, die neben dem territorialen Bezug auf Einwohner desselben rekurrieren konnte. Verweise auf die condita finden sich seit dem frühen 8. Jahrhundert vor allem im unteren Loiretal und der bretonischen Mark. Vgl. dazu
Und falls es jemanden geben sollte, sei es ich selbst oder einer meiner Erben oder sonst irgendjemand10 Die (maskuline) Rekompositionsform quislibet (aus quilibet, quis) wird sehr häufig auch für feminine Substantive verwendet, dazu