Königliche Anordnung zur Suspension der Rechtsangelegenheiten einer im königlichen Auftrag entsandten Person, der ihrer Freunde, ihrer Dienstleute und ihrer Untergebenen bis zu ihrer Rückkehr.
URKUNDE FÜR ANGELEGENHEITEN IN DER SCHWEBE
Eure Hoheit und Nützlichkeit soll wissen: Weil wir dem vir apostolicus – oder dem vir illustris – Soundso befohlen haben, in der vorliegende Sache für unsere Interessen dorthin1 Das Adverb ibi dient hier als Platzhalter für das mögliche Ziel. zu reisen2 Die Entsendung in königlichem Auftrag deutet darauf hin, dass es sich bei diesen Personen um missi handelt. Als solche konnten grundsätzlich alle am Hof verfügbaren Personen eingesetzt und mit administrativen, politischen, militärischen, fiskalischen oder iudikativen Aufgaben betraut werden. Kirchliche Würdenträger scheinen im 6./7. Jahrhundert hier zunächst noch eine geringere Rolle gespielt zu haben. Vgl. J. Hannig, Pauperiores vassi, S. 341f. und 350. Zu den missi siehe auch insb.