Königliche Anweisung an einen Bischof zur Weihe, gemeinsam mit anderen Bischöfen, eines neuen, vom König bestimmten Bischofs.
VI SCHREIBEN DES KÖNIGS AN EINEN BISCHOF1 In der der Sammlung vorangestellten capitulatio handelt es sich sogar explizit um den Metropoliten (Indiculum regis ad metropolitanum episcopum, …), der die Weihe vornehmen soll., DAMIT ER EINEN ANDEREN SEGNET2 Ein vergleichbares Dokument (
An den heiligen Herren, dem wir wegen der Würde eines apostolischen Stuhls unsere Achtung entgegenbringen müssen, den Vater in Christo, Bischof Soundso, König Soundso.
Wir glauben, dass es zu Eurer Ehrwürden bereits durchgedrungen ist, dass Soundso heiligen Angedenkens, Bischof der Stadt Soundso, auf göttlichen Befehl hin vom Licht dieser Welt schied. Hinsichtlich seines Nachfolgers haben wir diese lautere Obliegenheit mit den Bischöfen und den Ersten unseres Volkes durchdacht und entschieden3 Die Betonung der gemeinsamen Entscheidungsfindung ist für die Merowingerzeit ungewöhnlich und findet vor allem seit der frühen Karolingerzeit Verbreitung. Vgl.