Belegschreiben über eine auf einen Brautraub hin erfolgte Klage, nach welcher die sich schuldig bekennenden Beklagten gemeinsam mit vermittelnden Männern guten Leumunds dem Kläger Pfänder für eine bestimmte, noch zu erbringende Summe übergaben und nun für fünf Jahre als schuldig und verurteilt gelten.
FALLS MAN INNERHALB EINER FÜNFJAHRESFRIST EINEN RECHTSTREIT FÜHREN MÖCHTE, WENN MANN UND FRAU MIT DEM BRAUTRAUB1 Mit dem Begriff raptus wurde bereits im römischen Recht die Entführung einer Frau mit dem Ziel einer Eheschließung bezeichnet. Diese Entführung erfolgte nicht immer gegen den Willen der Frau, immer jedoch gegen den Willen der die Muntgewalt über die Frau innehabenden parentes. Auf einen raptus hin geschlossene Ehen wurden wegen der fehlenden Zustimmung der parentes nicht anerkannt. Die Entführung konnte dabei auch dazu dienen, sozialen Druck auf die parentes auszuüben, einer Ehe zuzustimmen. Vgl. dazu
Belegschreiben, [ausgestellt] unter ihrer3 Die im folgenden genannte Gruppe in deren Beisein das Verfahren stattfand. Im ursprünglichen Dokument dürften die Namen in Form einer Zeugenliste enthalten gewesen sein (qui subter tenentur inserti). Anwesenheit, dass der Soundso vor den Soundso und jene trat, die unten eingetragen und festgehalten sind4 Die etwas spätere Fassung P10 bietet mit der Variante „und jene, die unten bestätigt haben“ (vel eos, qui subter firmaverunt) einen weiteren Einblick in die mögliche Rolle der anwesenden Gruppe., und dort einen anderen Mann namens Soundso beschuldigte, dass er eine andere Frau namens Soundso bereits vor mehr als einem Jahr5 Der Verweis auf den Zeitpunkt des raptus vor über einem Jahr dient der rechtlichen Einordnung der Tat: Nach