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Schenkung von Eigentum an ein Kloster

Teil eines Schenkungsschreibens an ein Kloster bezüglich des Eigentums eines Mannes für den Unterhalt der Mönche und die Fürsorge der Armen, ausgenommen von für die Erben vorgesehenen Landgütern.

[…] Gehöfte sowie deren Vermögen und Einkünfte; davon abgesehen behalte ich die Orte Soundso und Soundso für die rechtmäßigen Erben zurück. Alles Übrige aber schenke, übereigne, übergebe, verbinde und übertrage ich, der schon genannte Soundso, zum heutigen Tage in dem Umfang, wie es oben eingetragen und zusammengefasst ist, alles und in allem, was auch immer man benennen oder aufzählen kann, an das oben erwähnte Kloster und dessen Gemeinschaft zum Unterhalt sowie für Unterstützungsleistungen und Speisen für die Armen, auf dass dasselbe Kloster und seine Leiter in allen Belangen mit uneingeschränkter Billigung die uneingeschränkte und allerfesteste Macht dazu haben sollen, was auch immer sie in Hinsicht auf alles oben genannte zu tun gedenken. Obgleich es freilich bei Abtretungen keineswegs nötig ist, eine Poen einzufügen, gefiel es mir aber für die Dauerhaftigkeit der ganzen Sache [folgendes] bekannt zu machen: Falls es jemanden geben sollteobgleich ich nicht glaube, dass so etwas geschiehtsei es entweder ich selbstwas fern seioder einer meiner Erben oder Nacherben, oder irgendjemand, sei er ein Mächtiger oder ein Geringer, oder ein Abgesandter, der versucht, gegen das vorliegende Schenkungsschreiben, das ich vollkommenen und ergebenen Willens auszufertigen und zu bekräftigen bat, vorzugehen oder es zu brechen, oder sich anschickt, sich mit irgendeiner Verleumdung oder Forderung oder zum Widerstand zu erheben und sich dem entgegenzustellen, oder sich das [auch nur] anmaßt, soll es zunächst geschehen, dass er demjenigen, gegen den er geklagt hat, sowie dem schon genannten Kloster soviel bezahlt und entschädigt, wie dieselben Besitzungen bis zu diesem Zeitpunkt an Wert hinzugewinnen konnten, darüber hinaus muss er [ihnen] zusammen mit dem beteiligten fiscus gezwungenermaßen soundsoviel Gold abgeben, und seine Forderung soll keinem Zeitpunkt wirksam sein, und diese Schenkung soll immer und für alle Zeiten unversehrt Bestand haben.

Mit hinzugefügter eidlicher Zusicherung.

Geschehen am Ort Soundso.