Königliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Zuführung von Gütern aus dem Eigentum bestimmter Rebellen an den
FALLS IRGENDJEMAND GEGEN DEN WILLEN DES KÖNIGS ETWAS GETAN HAT, MAG ER MIT DIESER SICHERHEIT1 Bei der securitas handelte es sich nach römischem Recht um eine schriftliche Quittung, die als Erfüllungsbeweis diente. Im frühen Mittelalter konnten securitates darüber hinaus auch ausgestellt werden, um Konflikte mittels einer Friedenszusicherung zwischen Parteien abzuschließen. Vgl. dazu
Wer einem königlichen Befehl gehorcht, dem darf daraufhin von niemandem Schlechtes widerfahren.
Weil also der Soundso mit seinen übrigen Beteiligten2 In einer karolingischen Überarbeitung (Ko2), sind es keine pares sondern parentes (cum reliquis parentibus suis), also Verwandte oder sogar die Eltern, mit denen der Schuldige gemeinsam rebelliert., die ihm gefolgt sein mochten, als er einen Aufstand machte, den Soundso tötete – oder irgendwelche anderen Vergehen3 Mit causa konnten seit der Spätantike im rechtlichen Sinne sowohl die konkreten Umstände oder Ursachen einer Schuld bezeichnen, als auch einen Rechtsstreit, eine bestimmte Rechtslage, ein Geschäft, eine Angelegenheit, einen Grund oder ein Motiv. Vgl. dazu
Daher erließen wir die vorliegende Verordnung8 Als praeceptum wurden in der Spätantike öffentliche Verordnungen, insbesondere des Kaisers bezeichnet. Zumeist handelte es sich bei diesen um legislative Maßnahmen, seltener dagegen um einzelne Individuen betreffende Beschlüsse. Hielt sich dieses Verständnis auch in den frühmittelalterlichen Leges, so findet sich im Urkundenwesen praeceptum, alternativ gebraucht zu auctoritas, als Schlüsselbegriff für die einen Einzelbeschluss verkündende Herrscherurkunde. Vgl. dazu
Und damit diese Verordnung13 Als praeceptum wurden in der Spätantike öffentliche Verordnungen, insbesondere des Kaisers bezeichnet. Zumeist handelte es sich bei diesen um legislative Maßnahmen, seltener dagegen um einzelne Individuen betreffende Beschlüsse. Hielt sich dieses Verständnis auch in den frühmittelalterlichen Leges, so findet sich im Urkundenwesen praeceptum, alternativ gebraucht zu auctoritas, als Schlüsselbegriff für die einen Einzelbeschluss verkündende Herrscherurkunde. Vgl. dazu