Königliche Anordnung an einen Getreuen auf Klage einer Person wegen Straßenraubs, diese zu Entschädigen oder am Hof Stellung zu nehmen.
SCHREIBEN AN EINEN LAIEN1 Eine der karolingischen Überarbeitungen (M4) der Formel weist das Dokument als Schreiben an einen Grafen (comes) aus, der im Folgenden auch direkt adressiert wird.
König Soundso an den vir illuster2 Nur eine Fassung aus Flavigny (P3) hat hier den ursprünglichen Wortlaut bewahrt, wie er für gewöhnlich in Merowingischen Königsurkunden Verwendung findet, wo der König den Illustrat nicht im Titel führt. Alle anderen erhaltenen Abschriften beziehen den Titel des vir illuster dagegen eindeutig auf den König und folgen damit bereits der karolingischen Konvention. Soundso.
Unser Getreuer3 Die Überlieferung aus P12 zieht „unser Getreuer“ in die Adresszeile und bezieht es auf den Adressaten (illo fidele nostro). Möglicherweise sollte hier die vermeintlich fehlende Titulatur des Empfängers kompensiert werden, nachdem der ursprünglich zum Adressaten gehörende Illustrat nun in karolingischer Tradition auf den König (ille rex vir inluster) bezogen wurde. Soundso kam in unsere Gegenwart und legte uns dar, dass Ihr ihn ohne jeden Grund auf der Straße überfallen4 Das Verb adsallire = assalire „an‑/heranspringen“ wird hier übertragen als „angreifen“ bzw. „überfallen“ gebraucht. In dieser Bedeutung findet sich assalire noch immer im modernen Italienisch. und ihn grün und blau geschlagen5 Das Verb livorare ist abgeleitet von livere „bläulich sein“ bzw. livor „blauer Fleck“, „Bluterguss“ und bezeichnet die zugehörige Tätigkeit „bläuen“. hättet und demselben seine bewegliche Habe6 Der Germano- bzw. Frankolatinismus rauba (aus dem ahd. roub „das Berauben“ aber auch „Raubgut“ oder „Beute“) bezeichnet ursprünglich wie das Ausgangswort sowohl die Tätigkeit als auch den Ertrag. Aus letzterem abgeleitet erscheint rauba dann in der Regel als „bewegliche Habe“, also. „das, was man rauben kann“ (vgl. ital. roba „die Dinge“, „die Waren“, das „Zeug“). Im alemannischen Raum (Lex Alamannorum) ist rauba zunächst speziell geraubte Kleidung und daraus später allgemein Kleidung (vgl. frz. la robe). Dazu