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DESGLEICHEN FÜR EINE SCHENKUNG ZUM HEUTIGEN TAGE

An den Herrn über die hochheilige Kirche des heiligen Soundso, die im Kloster Soundsooder einen anderen Orterrichtet wurde, dem der vir venerabilis Abt Soundsobeziehungsweise der Bischof oder Priestermit seinen Klerikern beziehungsweise Mönchen vorsteht, ich der Soundso.

Weil ich über die Liebe Gottes und den ewigen Lohn nachsinne, trete ich deshalb zum heutigen Tageund ich möchte, dass die Abtretung von Dauer seian die vorgenannte Kirche und die Mönche, die dort leben, meine Anteile an den Orten ab, die Soundso und Soundso heißen, und im Gau Soundso liegen, was mir entweder aus Eigengut oder aus einem Kauf oder sonst einer Erwerbung zukam oder rechtmäßig an den oben genannten zukommen kann: sowohl die Ländereien [als auch] die Häuser, Gebäude, die Unfreien, die Freigelassenen, die Landpächter, Einkünfte von den Pachtpflichtigen, die Weinberge, Wälder, Wiesen, Weiden, die bebauten und unbebauten Felder, die stehenden und fließenden Gewässer, die bewegliche und unbewegliche Habe, samt allem, was dazu gehört und davon abhängt, sowie den Pachthöfen, die es umfasst. In aller Gänze und mit allem oben Dargelegten übergebe und übertrage ich alles, was auch immer man in den oben genannten Gauen benennen oder aufzählen kann und was ich dort überall an den oben genannten Anteilen halte, dauerhaft, vollständig und zur Gänze zum heutigen Tage an das schon erwähnte Kloster und an die Mönche, die dort leben. Aus meinem rechtmäßigen Vermögen übergebe ich es als Besitz in Eure Herrschaft, sodass sie vom heutigen Tage an in allen Belangen die uneingeschränkte und allerbeständigste Macht dazu haben, damit zu tun, was auch immer sie künftig damit tun wollen.

Falls es aber irgendjemanden geben sollte, ich glaube nicht, dass das in Zukunft geschehen wird, sei es ich selbst oder einer meiner Erben oder ein Abgesandter oder Gegner oder sonst irgendjemand, der sich anschickt, gegen diese meine Abtretung, die ich guten Willens auszufertigen und zu bekräftigen bat, vorzugehen, etwas zu unternehmen oder Widerstand zu leisten oder sie auf irgendeine Art und Weise zurückzunehmen oder zu brechen, soll er das, was er fordert, nicht erreichen und muss darüber hinaus der Seite des oben erwähnten Klosters und den Mönchen die eben dort leben das Doppelte von dem bezahlen, was dieselben Besitzungen zu diesem Zeitpunkt an Wert hinzugewonnen haben werden, und darüber hinaus muss er als dazu Gezwungener dem beteiligten fiscus als Strafe ein Pfund Gold bezahlen, und diese Abtretung soll für alle Zeiten fest bestehen bleiben.

Mit hinzugefügter eidlicher Zusicherung.

Geschehen am Ort Soundso.