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Mandat zur Verfolgung der Rechtsangelegenheiten

Mandat, mittels welchem eine Frau ihren Ehemann ermächtigt, ihre Rechtsangelegenheiten zu verfolgen, und ihn beauftragt, selbiges in die gesta municipalia eintragen zu lassen, bekräftigt durch Männer guten Leumunds (boni homines).

VOLLMACHT, DASS DER EHEMANN EINE ANGELEGENHEIT SEINER GATTIN VERFOLGE

Da es sowohl menschlicher Nützlichkeit entspringt als auch das römische Gesetz verlangt, dass jeder, der eine Angelegenheit seiner Gattin verfolgt, obgleich er der Ehemann sein mag, nichts tun soll außer dem, was ihm jene durch eine Vollmacht zur Ausführung anvertraut haben mag, also ich in Gottes Namen die Soundso, Tochter des Soundso, an Dich, oh mein allersüßester Gatte Soundso.

Da mich die Schlichtheit beherrscht, dass ich in keinster Weise in der Lage bin, meine Angelegenheiten und Rechtssachen zu betreiben, setze ich Dich für alle meinen Angelegenheiten und Rechtssachen als Herrn und Sachwalter und Vertreter ein, damit Du weißt, dass das, was auch immer Du deshalb tust und besorgst, für mich in jeder Hinsicht gültig und bindend sein wird, denn ich möchte lieber, dass Du dies hast, als dass ich es habe; lieber Du als meine übrigen Erben. Und es gefiel mir zusätzlich einzutragen, dass Du diese Vollmacht, wie es Sitte ist, zusammen mit der curia publica den gesta municipalia hinzufügen sollst. Und damit unser Wille für ewige Zeiten währe, haben wir [diese Vollmacht] unten von eigener Hand bekräftigt und entschieden, sie von Händen von Männern guten Leumunds bestätigen zu lassen.