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Königliche Bestätigung der Eigentumsverhältnisse nach Dokumentverlust

Königliche Bestätigung der Eigentumsverhältnisse eines Getreuen nach Verlust der Rechtsdokumente durch Brandstiftung auf Vorlage eines Belegschreibens ausgefertigt von Männern guten Leumunds.

BESTÄTIGUNG DES KÖNIGS ODER IRGENDEINES FÜRSTEN FÜR EINEN, DER VON FEINDEN BERAUBT WURDE UND VOM FEUER EINEN BRANDSCHADEN ERLITT, NACHDEM DIESE ANGELEGENHEIT GEPRÜFT WURDE

Mit verdienter Gabe werden jene von königlicher Freigiebigkeit getröstet, die durch Feind und Feuer Schaden oder Gewalt erleiden mussten.

Daher legte unser Getreuer Soundso der Milde unserer Herrschaft dar, dass vor einigen Jahren unser Heeroder das des Königs Soundsooder durch die Nachlässigkeit eines Mannes namens Soundso seine Häuser am Soundso genannten Ort und fast seine ganze Habe zusammen mit den Urkunden, sowohl jene für das, was er als königliches Geschenk empfangen hatte, als auch jene für das, was er von unterschiedlichen Seiten als Käufe, Schenkungen, Abtretungen [und] Tausche an sich gezogen hatte, [in Brand gesteckt hat] sowie alles, was er im Gau Soundso oder an den Soundso und Soundso genannten Orten besessen hatte, durch Feuer verbrannt wurde. Daher studierten wir den zu prüfenden Bericht mit dem Zeugnis von Männern guten Leumunds, dass [tatsächlich] all seine Habe und die Urkunden verloren sind und ihm, so wie er es uns dargelegt hat, Schaden zugefügt wurde.

Wir bestimmen und befehlen daher, dass alles, was der erwähnte Soundso sowohl an Ländereien, [als auch] an Häusern, Landpächtern, Unfreien, Freigelassenen, Weinbergen, Wiesen, Wäldern, stehenden und fließenden Gewässern und sonstigen irgendwie gearteten beneficia bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt in rechtmäßiger Weise unbetrübt besaß, so wie bislang auch weiterhin in seinem rechtmäßigen Vermögen und seiner Macht bleiben soll. Und durch diese Verordnung sei es ihm in Gottes Namen bestärkt und bestätigt. Ohne jedwede Belästigung soll er es halten und besitzen und darf es seinen Nachkommen oder wem auch immer er will als Besitz hinterlassen.

Wir aber haben entschieden diese Urkunde unten von eigener Hand zu bekräftigen.