Schuldschein über ein Darlehen in
DESGLEICHEN EIN WEITERER1 Das Incipit von
An seinen Herrn Soundso, der Soundso. Es ist bekannt, dass ich etwas von Euch bekommen habe und so bekam ich dies [und] muss es Euch auch schuldig sein2 Das Wortspielt mit der doppelten Bedeutung von debere als „müssen“ und „(Geld) schuldig sein“ ist nahezu unübersetzbar. : Es sind soundsoviele solidi. Daher gelobe ich für diese solidi, dass ich, solange ich dieselben bei mir behalte3 Der entsprechende Satzteil ist sowohl in P12 (pro quos solidos post me retenuero…) als auch P16a (unde spondio me quamdiu ipsus post me retenuero…) entstellt. Zieht man beide Handschriften zurate lässt sich der ursprüngliche Wortlaut aber einigermaßen zuverlässig rekonstruieren (unde pro quos solidos spondio me, quamdiu ipsus post me retenuero…). Eine dem ursprünglichen Wortlaut sehr ähnliche Fassung hat die Ausgabe F. Lindenbrog, Codex legum, S. 1283 bewahrt (pro quibus solidis spondeo me quamdiu post me ipsos retinuero). Im Flavigny-Material ist nur eine verkürzte Fassung ohne Bezug auf die solidi überliefert., Eurer Seite jedes einzelne Jahr für jeden einzelnen solidus auch einen triens4 Beim triens handelt es sich um eine Goldmünze im Wert von 1/3 eines solidus (Drittelsolidus, ursprünglich tremissis genannt). Vgl. zu ihm und seiner Verbreitung