Verkauf eines Feldes oder Weinberges durch einen Mann an einen Anderen, vorbehaltlich von Rechten der Kirche an diesem Grund.
EIN WEITERES VERKAUFSSCHREIBEN1 Wohl verkürzt von emptio venditio (nach römischem Recht der formfreie Konsensualvertrag, mit dem eine Übereinkunft über den Austausch von Waren gegen Geld getroffen wurde) etablierte sich in der Spätantike venditio als Bezeichnung für Kaufverträge aller Art. Vgl. dazu
An meinen vorzüglichen Bruder2 Ob es sich bei fratri hier um den leiblichen Bruder oder eine Anrede im christlichen Sinn („Bruder in Christo“) handelt, geht aus dem Kontext nicht hervor. Soundso, ich, der Soundso.
Es ist bekannt, dass ich Dir etwas verkauft habe, und zwar habe ich Dir aus meinem rechtmäßigen Vermögen auf dem Gebiet des heiligen Soundso3 Die Formulierung infra terminum sancti illius lässt dient hier wohl weniger dem Hinweis auf etwaige kirchliche Rechte (in diesem Sinne
Und falls es jemanden geben sollte, sei es ich selbst oder einer meiner Erben oder sonst irgendjemand6 Die (maskuline) Rekompositionsform quislibet (aus quilibet, quis) wird sehr häufig auch für feminine Substantive verwendet, dazu