Verkauf eines Feldes oder Weinberges durch einen Mann an einen anderen, vorbehaltlich von Rechten der Kirche an diesem Grund.
EIN WEITERES VERKAUFSSCHREIBEN1 Wohl verkürzt von emptio venditio (nach römischem Recht der formfreie Konsensualvertrag, mit dem eine Übereinkunft über den Austausch von Waren gegen Geld getroffen wurde) etablierte sich in der Spätantike venditio als Bezeichnung für Kaufverträge aller Art. Vgl. dazu
An meinen vorzüglichen Bruder2 Ob es sich bei fratri hier um den leiblichen Bruder oder eine Anrede im christlichen Sinn („Bruder in Christo“) handelt, geht aus dem Kontext nicht hervor. Soundso, ich, der Soundso.
Es ist bekannt, dass ich Dir etwas verkauft habe, und zwar habe ich Dir aus meinem rechtmäßigen Vermögen auf dem Gebiet des heiligen Soundso3 Möglicherweise ein Hinweis auf einen kirchlichen Immunitätsbezirk oder die Zehntrechte einer Kirche (abweichend


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