Mandat, mittels welchem ein Mann einen anderen beauftragt, eine vom ihm gemachte Schenkung in einer bestimmten Stadt in die
ES BEGINNT EINE VOLLMACHT1 Der Text des mandatum wurde aus dem Text zweier Vollmachten aus der Formelsammlung von Tours (
An meinen vorzüglichen Bruder2 Ob es sich bei fratri hier um den leiblichen Bruder oder eine Anrede im christlichen Sinn („Bruder in Christo“) handelt, geht aus dem Kontext nicht hervor. Der Verweis auf den eigenen Vater (filius illius) deutet auf letztere Möglichkeit hin. Soundso, ich, der Soundso, Sohn des Soundso.
Ich frage, bitte und ersuche Deine barmherzige Liebe darum, dass Du an meiner statt die Stadt Soundso besuchst und jene Schenkung3 Mit donatio wurde im römischen Recht die Schenkung bezeichnet. Seit Konstantin dem Großen (†337) war die donatio ein Geschäftstyp eigener Art, der wie der Kauf den Übergang des Eigentums unmittelbar bewirkte. Wie dieser musste sie vor Zeugen stattfinden, schriftlich niedergelegt und öffentlich registriert werden. Vgl. dazu
Diese Vollmacht10 Regelungen zur Mandatierung finden sich ausschließlich im römischen Recht. Seit der Spätantike waren diesem zu Folge Mandate gerichtlich zu registrieren. Die (zumeist schriftlich erteilten) Mandate konnten sowohl nur äußerst begrenzten als auch sehr umfassend Inhalts sein. Zugleich flossen auch die bislang getrennten Formen des Auftrages (bei dem der Mandatar zu einer Ausführung verpflichtet war) und der Ermächtigung (bei welcher der Mandatar zu einer Ausführung berechtigt, aber nicht zwingend verpflichtet war) im Mandat zusammen. Vgl. dazu