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Belegschreiben über einen Reinigungseid wegen Tötung in Selbstverteidigung mit Urteil zu weiterem Eid

Belegschreiben (1), ausgefertigt von einem Amtsmann (iudex) gemeinsam mit Männern guten Leumunds nach Untersuchung des Sachverhaltes, über die Erbringung eines Reinigungseides durch einen Mann mit zwölf Eidhelfern, der einen anderen, der ihn überfallen hatte, in Selbstverteidigung erschlagen hatte; Urteil derselben, (2) dass dieser Mann in 40 Nächten mit 36 Eidhelfern in einer bestimmten Kirche erneut den Sachverhalt beschwören muss, um unbehelligt zu bleiben.

BERICHT MIT URTEIL

Durch die Autorität des Gesetzes ist vorgeschrieben, dass die gänzliche Beendigung eines Streits durch denjenigen erforderlich ist, durch den der Zwist seinen Anfang nahm. Und falls er herankam, um Raub zu begehen oder einem agens auf seiner Reise heimtückisch nach dem Leben trachtete oder das Haus eines anderen nachts geplündert hat, ist der Tod seiner Seele fürwahr erforderlich.

Aus diesem Grund kam ich, in Gottes Namen der Amtmann Soundso zusammen mit Männern guten Leumunds an dem und dem Tag an den Soundso genannten Ort zur Stelle des Überfalls, wo der verstorbene Mann namens Soundso erschlagen lag, und untersuchte, aus welchem Grund er ebendort erschlagen worden sein mochte. Aber es kamen Leute, die dort ringsum leben (und) die sich beim Anfang der Auseinandersetzung dort aufgehalten hatten und die zu demselben Geschrei hingerannt waren, als der schon genannte Mann eben dort erschlagen wurde, und machten die folgende Zeugenaussage, dass der schon genannte verstorbene Soundso, als ein anderer Mann in für ihn üblicher Weise seines Weges kam, diesen bei dieser Gelegenheit angriff und ihm heimtückisch nach dem Leben trachtete und ihm seine Habe streitig machte und mit gezücktem Schwert gewaltsam über ihn kam, weshalb bei ihm Blutergüsse und Wunden und Blessuren sichtbar sind. Weil man solcherart die Wahrheit herausfindet, kam der schon genannte Soundso, nachdem ihn Hand und Waffen des vorgenannten Amtmanns festgenommen hatten, daher also, so wie es Sitte ist, mit 12 Männernmit seiner Hand waren es 13und berichtete als Schwörer und Eidleister, dass der schon genannte verstorbene Soundso ihn, als er in für ihn üblicher Weise seines Weges kam, in böser Art angegriffen hatte und mit gezücktem Schwert über ihn gekommen war und demselben Blutergüsse und Wunden zugefügt hat und ihm seine Habe rauben wollte; und nachdem er diese noch vorhandenen Blutergüsse bekommen hatte, verwundete er denselben von seiner Notlage dazu gezwungen, wodurch dieser Tod zu Boden fiel; und er wurde in einem von ihm begonnen Zwist und während des von ihm verursachten Tumultes und durch seine eigenes Verschulden getötet; und dies ist die Wahrheit ohne jedwede Täuschung oder irgendeinen Betrug; und durch seine eigene Schuld hat er sich selbst zum Totschlagbaren gemacht.

Daher erschien es demselben Soundso angemessen, dass er daraufhin dieses Belegschreiben als Bericht erhalten sollte. Dies tat er so auch. Denn anschließend erging am schon genannten Ort an denselben Soundso freilich das Urteil, dass er in 40 Nächten in der Kirche Soundso im dem Ort, der Soundso heißt, mit 36 Männernmit seiner Hand wären es 37wegen des schon genannten verstorbenen Soundso vor Männern als Augenzeugen und der Sache Kundige, schwören müsse, dass der verstorbene Soundso in böser Art über ihn gekommen sei und ihm seine Habe streitig gemacht habe und der erstgenannte denselben verwundet und grün und blau geschlagen habe und denselben auf der Straße überfallen und ihm heimtückisch nach seinem Leben getrachtet habe und bei einem von ihm verursachten Tumult durch seine Schuld dort getötet worden wäre. Und falls er das können sollte, soll er wegen dieses Todes unbehelligt bleiben.