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PREKARIE FÜR DASSELBE LANDGUT AUF LEBENSZEIT

An den heiligen Herrn, dem wir auch aufgrund eines apostolischen Stuhls Ehre erweisen müssen, und Vater in Christo, Bischof Soundso, [ich,] der Soundso, und meine Gemahlin, die Soundso.

Vielen ist bekannt, dass wir um den Namen des Herrn willen unser Soundso genanntes Landgut, das im Gau von Soundso liegt, alles, was wir dort irgendwo als Besitz haben, zur Gänze mit einem Schreiben über unsere Abtretung an die Kirche von Soundso zu Ehren des heiligen Soundso abgetreten haben.

Und Ihr habt es für die oben genannte Kirche empfangen. Aber es war freilich daraufhin unsere Bitte, und Eure Güte und Frömmigkeit gewährten es, dass Ihr uns gestattet, dasselbe Landgut, solange wir am Leben sind oder solange derjenige von uns, der seinen Partner überlebt haben wird, am Leben ist, nach Art des Nießbrauchs als zu bewirtschaftendes beneficium, zu halten. [Dies] freilich unter der Bedingung, dass wir künftig kein Recht haben, auch nur irgendetwas von irgendeiner Sache zu entfernen oder abzuziehen, sondern wir dürfen es lediglich ohne irgendeinen Nachteil für die oben genannte Kirche oder für Euch bewirtschaften. Daher haben wir Euch diese Prekarie ausgestellt, so dass unser Besitz für euch zu überhaupt keinem Zeitpunkt, selbst dann, wenn der Herr uns die Lebensspanne verlängern wird, zu irgendeinem Nachteil oder irgendeiner Verschlechterung an demselben Landgut führt; wir sollen es lediglich solange wir am Leben sind, zum Gebrauch haben. Und nach unser beider Hinscheiden müsst Ihr oder Eure Nachfolge oder die agentes der Kirche dafür sorgen, es samt aller verbesserter Habe, was auch immer wir dort von irgendwoher herbeischaffen oder verbessern konnten, durch diese Prekarie, so als ob sie immer für eine Fünfjahresfrist erneuert worden wäre, ohne Aussicht auf irgendeine Abgabe für einen Amtmann oder unsere Erben, in eure Herrschaft zurückführen, um es für immer zu besitzen. Und Ihr sollt die uneingeschränkte Verfügungsgewalt haben, um zu tun, was auch immer ihr künftig zum Vorteil der vorgenannten Kirche des Herrn Soundso, so wie es unser Schreiben umfasst, entscheidet.

Die Prekarie wurde da und da ausgestellt.