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Adoption eines Mannes

Adoption eines Mannes unter Ausscheidung aus der patria potestas seines leiblichen Vaters und Einsetzung desselben Mannes als Erben durch einen Mann, unter der Bedingung der Unterstützung bis ans Lebensende.

SCHREIBEN, DASS JEMAND VON EINEM FREMDEN MANN AN SOHNESSTATT ADOPTIERT WIRD

Ich, nämlich in Gottes Namen der Soundso.

Da ich, während ich noch sündige, doch schon meiner Söhne beraubt bin, gefiel es mir, dass ich den Soundso, sowie er sich mit Zustimmung seines Vaters in der Stadt Soundso vor der curia publica von der väterlichen Gewalt geschieden hätte und in meine Gewalt übergegangen wäre, an Stelle meiner Söhne adoptieren sollte. Dies tat ich so auch, aber unter der Bedingung, dass er mir, solange ich am Leben bin, zuverlässig Unterstützung und Hilfe gewähre und alle meine Angelegenheiten sorgfältig besorge. Und nach meinem Tod soll er freilich durch dieses Adoptionsschreiben in meinem ganzen Erbe so nachfolgen, als ob er von mir gezeugt worden wäre, und er soll nach Eigentumsrecht ohne eine Rückforderung unserer Erben in allen Belangen die uneingeschränkte und allerfesteste Macht dazu haben, was auch immer er wegen meiner vorgenannten Habe, wieviel auch immer ich beim Sterben zurücklassen werde, tun will.

Und es gefiel, mir dies hier einzufügen, nämlich dass, falls es einen meiner Erben oder sonst irgendjemanden geben wird, der gegen dieses Adoptionsschreiben hier, gegen Dich oder gegen denjenigen, dem Du dieselbe Habe hinterlassen wirst, als Ränkeschmied oder Rückforderer auftritt, soll er das, was er fordert, nicht erreichen, und muss darüber hinaus demjenigen gegenüber, dem er den Rechtsstreit aufbürdet, soundsoviele solidi bezahlen; und nachdem man sie den gesta hinzugefügt hat, soll diese Adoption fest bestehen bleiben.