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[V] URKUNDE ÜBER EIN BISCHOFSAMT

[Soundso, König der Franken.]

Da nach dem Apostelwort alle Macht vom Herrn emporgehoben wird und es insofern nach Gott zur königlichen Macht gehört, dass man alles Irdische lenken soll, gebührt es sich deshalb für uns in vernünftiger Überlegung zu erwägen, dass man bei den Stätten der Heiligen jene als Wächter einsetzt, von denen [man erkennt, dass sie würdig erscheinen, um dasselbe Amt zu führen.

Da es daher sowohl Eure Bitte als auch die der Kleriker und der Einwohner] der Stadt Soundso war, dass Ihr, nachdem Ihr die Stadt Soundso hinter Euch gelassen habt, die Ihr zuvor geführt und gelenkt habt, in der oben niedergeschriebenen Stadt Soundso den Bischofsstuhl empfangen mögt, und da Euch vor unserem Herzen und Gemüt zum einen bewährtes Handeln anempfiehlt und Euch zum anderen der Adelstand erhöht und Euch Redlichkeit der Sitten und Güte und Anstand zieren, haben wir Euch nach Rat [und Willen unsere Bischöfe und Großen entsprechend dem Wunsch und Beschluss der Kleriker] und Einwohner derselben Stadt in Gottes Namen die Bischofswürde in der oben genannten Stadt anvertraut. Darum bestimmen und befehlen wir durch die vorliegende Verordnung, dass die oben genannte Stadt und die Habe derselben Kirche und der Klerus [unter Eurer Gewalt und Verwaltung stehen sollen und dass Ihr unserer Herrschaft gegenüber] stets unverbrüchliche Treue bewahren müsst und dass Ihr Euch befleißigen müsst, das Euch anvertraute Volk gemäß kanonischer Vorgabe in der Verkündigung unablässig mit Predigten verfeinern und nicht weniger mit Güte als mit Strenge im Zaum zu halten, und dass Ihr Euch mit außerordentlicher Sorgfalt und Nächstenliebe um die Armenfürsorge und die Bedürfnisse der Leidenden kümmern sollt, und dass Ihr, nachdem Ihr für Eure Herde das Heil errungen und gemehrt habt, in der Lage sein mögt, diese von keinerlei Makel befleckt am Pferch des Herrn vorzeigen, damit Euch, da Ihr die Kirche, die Euch als göttliche Aufgabe auferlegt wurde, tüchtig führen und lenken mögt, Fürbitten beim ewigen Vergelter Lohn verschaffen, und dass [Ihr] den Unermesslichen Herrn ob der Last unserer Sünden unablässig anflehen mögt.