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HOCHZEITSGABENDOKUMENT

Was gut, günstig, glücklich und beglückend ist, soll eintreten! Beim ordnungsgemäßen Verloben und Heiraten sowie bei Rechtsangelegenheiten, die durch die Geburt von Kindern eintreten, ist es notwendig, dass alles, sogar eine Schenkung, durch einen Urkundentext noch festere Beständigkeit erlangt.

Der Soundso beschenkt also ein ehrbares Mädchen, seine Schwiegertochter Soundso, die Braut seines Sohnes Soundso, vor dem Hochzeitstag und er gibt die Geschenke von Herzen und überschreibt sie. Das ist als tanodono ein Landgut, das Soundso genannt wird und da und da liegt, samt einem Haus, das angemessen ist, um darin zu wohnen, und in aller Gänze, [alles], was daselbst dazugehört. In gleicher Weise umfasst der Rechtstitel der Hochzeitsgabe auch andere Landgüter, die Soundso und Soundso genannt werden und da und da liegen, soundsoviele Unfreie, die Soundso und die Soundso und den Soundso und den Soundso, Gold und Silber und Geschmeide zusammen im Wert von soundsovielen solidi, soundsoviele Rösser, soundsoviele Ochsen, eine Pferdeherde, eine Rinderherde, eine Schweineherde [und] eine Schafherde, so dass dies alles durch seine Hand an das oben genannte Mädchen, seine Schwiegertochter Soundso, vor dem Hochzeitstag übergehen soll. Und es soll die Macht haben, dies in seine Herrschaft aufzunehmen und künftig [damit] zu tun, was auch immer es will.

Wenn aber jemand es wagen sollte, gegen dieses Hochzeitsgabendokument vorzugehen oder es zu brechen, muss er den Anteilen der Soundso soundsoviel hinzufügen und so weiter