Dokument über die Scheidung eines Ehepaares, mit welchem sich die Parteien gegenseitig die völlige Handlungsfreiheit sowie Freiheit von Forderungen durch den vormaligen Ehepartner zusichern.
SCHEIDUNGSDOKUMENT1 Ein sehr ähnliches Dokument, das im Wesentlichen demselben Protokoll folgt, ist auch in der Marculfsammlung überliefert (
Bei gewissen Begebenheiten und in akzeptierten Fällen entsteht zwischen Ehemann und Ehefrau die Gelegenheit, sich zu scheiden.2
Da auch zwischen dem Soundso und seiner Ehefrau der Soundso nicht mehr gemäß Gott Liebe, sondern Zwietracht herrscht und es bei ihnen keinen Willen mehr gibt, gemeinsamen Umgang zu haben, gefiel es dem Willen der beiden, dass sie sich von der ehelichen Gemeinschaft scheiden mussten3 Ehescheidungen waren im römischen Recht unterschiedlich geregelt. Einvernehmliche Ehescheidungen waren demnach jederzeit möglich, einseitig ausgesprochene hingegen wurden im Laufe der Spätantike zunehmend restriktiv gehandhabt und konnten je nach Scheidungsgrund mit vermögensrechtlichen Einschränkungen verbunden sein. In fränkischer Zeit, insbesondere seit dem 8. Jahrhundert, wurde das Recht auf Scheidung zunehmend auf den Fall der Untreue durch die Ehefrau eingeschränkt. In der Praxis wurden Scheidungen jedoch aus unterschiedlichsten Gründen, ausgehend von beiden Parteien, angestrebt und durchgesetzt. Vgl. dazu